telepolis - 23.10.2006

Unter Verdacht

Der in Deutschland zugelassene Gentech-Mais MON 810 ist nicht ausreichend geprüft, befinden österreichische Behörden

Brigitte Zarzer 23.10.2006
Bereits seit Dezember 2005 ist der Gentech-Mais MON 810 in Deutschland für  den uneingeschränkten kommerziellen Anbau zugelassen. Österreich hingegen  hat seit langem ein Importverbot für diese Sorte verhängt, was der  EU-Kommission ein Dorn im Auge ist. Brüssel macht deshalb Druck auf die  Behörden in der Alpenrepublik. Dort hat man jetzt aber eine aktuelle Studie  veröffentlicht, wonach die Risikoabschätzung durch die Europäische Behörde  für Lebensmittelsicherheit (EFSA) keine hinreichend verlässlichen  Schlussfolgerungen bezüglich der Sicherheit von MON 810 ermöglicht. Der Bann  soll vorerst aufrecht bleiben.

Diverse gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) wurden bereits vor dem  De-facto-Moratorium zwischen 1998 und 2004 auf EU-Ebene zugelassen. Dazu  zählen auch die beiden Gentech-Maislinien MON 810 aus dem Hause Monsanto (1)  und T 25 von Bayer. Die Zulassungen wurden nach der damals gültigen  Freisetzungs-Richtlinie 90/220 (2) (Saatgut, Verarbeitung) sowie nach der  Novel Food-Verordnung 258/97 (3) (Lebensmittel) erteilt. Inzwischen hat man  die Richtlinien überarbeitet und in manchen Punkten verschärft. Doch die  nach altem Recht erteilten Genehmigungen wurden nach Ende des Moratoriums  2004 in den meisten Fällen einfach verlängert und, wie es in der Fachsprache  heißt, die GVOs als "existierende Produkte" notifiziert. Teilweise forderte  die zuständige EU-Behörde, die European Food Safety Agency (4) (EFSA), dafür  neue Unterlagen und Tests. In der Praxis hätte man aber zu wenig  kontrolliert und sei zu unsystematisch vorgegangen, bemängeln Kritiker.

Diese Kritik kam keineswegs nur von angeblich "verblendeten" Öko-Aktivisten.  Mehrere Länder, darunter auch die neuen Mitgliedsstaaten wie Polen und  Ungarn, verhängten Importverbote über MON 810. Zuvor hatte Österreich  bereits beide Linien auf den Index gesetzt, was unter anderem auch  Gegenstand der Verhandlung vor dem Welthandelsorganisation war (  WTO-Gentechnikurteil könnte EU-Länder stärken (5)). In weiser Voraussicht  und wohl wissend, dass die EU-Kommission nationalstaatliche Verbote von  zugelassenen Sorten gar nicht gerne sieht, ließen sich die österreichischen  Behörden einige schlaue Studien einfallen und ausarbeiten, um ihre Einwände  wissenschaftlich zu untermauern.

Sie holten sich von der EFSA für eine ganze Reihe von GVP die  Volltextdossiers und nahmen diese genau unter die Lupe. So wurden die von  den Herstellerfirmen eingereichten Unterlagen ebenso untersucht, wie die  angewandten beziehungsweise von der EFSA propagierten Methoden zur  Risikobewertung. Eine dieser Studien trägt den sperrigen Titel "Toxikologie  und Allergologie von GVO-Produkten. Untersuchungen zur Praxis und  Empfehlungen zur Standardisierung der Sicherheitsbewertung von gentechnisch  veränderten Lebensmitteln". Der Forschungsbericht (6) wurde 2003  herausgegeben und sollte zur Pflichtlektüre all jener zählen, die gerne  davon sprechen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel die "am besten  geprüften Lebensmittel" sind. Die Studie ist interdisziplinär angelegt und  wurde u.a. unter Mitwirkung des international renommierten Mediziners und  Allergieexperten Dr. Rudolf Valenta erarbeitet.

Die Ergebnisse zum Status quo (Stand der Volltextdossiers 2002) der  EFSA-Sicherheitsbewertung waren ernüchternd. Hinsichtlich möglicher  Toxizität (Giftigkeit) resümierten ... »weiter

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