Gen-Äcker haben keine Grenzen

Experimente und Kommerz mit Gen-Pflanzen auf dem Feld

Gen-Mais, Gen-Raps, sogar Gen-Tabak: Gentechnisch veränderte Pflanzen gibt es zahlreich auf deutschen Äckern. Oft neben oder gar inmitten von Feldern, auf denen natürliche, nicht genveränderte Pflanzen für Lebensmittel oder Tierfutter angebaut werden. Doch Wind und Insekten machen keinen Halt vor Zäunen und Feldwegen. Sie tragen die genveränderten Pollen zu den Blüten der umliegenden Felder: Gen-Äcker haben keine Grenzen.

Experimentelle Freisetzungen

Derzeit gibt es in Deutschland über 600 experimentelle Freisetzungen, das heißt Felder, auf denen der Anbau genmanipulierter Pflanzen wie Gen-Mais und Gen-Raps (aber auch Gen-Erbsen, Kartoffeln, Zuckerrüben und Tabak) behördlich erlaubt wurde, obwohl die EU noch keine generelle Genehmigung dafür erteilt hat, diese Gen-Pflanzen in freier Natur anzupflanzen. Die Freisetzungen sollen dazu dienen, die Eigenschaften der genveränderten Pflanzen im Freiland zu testen. Bei der überwiegenden Anzahl der Versuche werden dabei nur wirtschaftliche Kriterien untersucht.

Die Kennzeichnung solcher Versuchsfelder durch entsprechende Schilder ist vorgeschrieben. Der Ort der Freisetzung muss veröffentlicht werden und die Ernte darf nicht in den Handel gelangen. Aus gutem Grund: Die Sicherheitsprüfung der angebauten Pflanzen ist längst nicht abgeschlossen. Anders als bei den begrenzten kommerziellen Freisetzungen liegen keine Prüfbescheide der EU-Behörden vor.

Die meisten dieser Versuche werden vom Robert Koch Institut (RKI) nach dem so genannten "vereinfachten Verfahren" bewilligt: Sobald die erste Genehmigung vorliegt, können weitere Flächen einfach nach gemeldet werden. Die Versuche durchlaufen dann kein Genehmigungsverfahren mehr. Die Öffentlichkeit erfährt von diesen Freisetzungen meistens erst dann, wenn das Feld längst bestellt ist. Es gibt keine Möglichkeit, sich im Vorfeld gegen die Freisetzung zu wehren.

Kommerzielle Freisetzungen

Die 600 Felder mit experimentellen Freisetzungen sind nicht die einzigen Flächen, auf denen Gen-Pflanzen wachsen: Einige Gen-Mais-Sorten haben in der EU bereits ihre generelle Zulassung bekommen. Sie werden derzeit in Deutschland aufgrund von Sondergenehmigungen auf einer Fläche von schätzungsweise 500 Hektar (über 600 Fußballfelder) angebaut.

Im Gegensatz zu den experimentellen Freisetzungen müssen diese Felder nicht einmal mehr gekennzeichnet werden. Der Mais wächst so meist unerkannt, die Standorte werden oft gezielt verheimlicht.

Auskreuzungen

Es wächst also bereits eine ganze Menge Gen-Saat auf dem Acker, obwohl die Mehrheit der Verbraucher Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen konsequent ablehnt.

Um die Verbraucher vor ungewollter Aufnahme von Gen-Food zu schützen, müsste verhindert werden, dass sich die Gen-Pflanzen unkontrolliert ausbreiten, d.h. dass der Pollen der Pflanzen auf die Nachbarfelder fliegt, diese kontaminiert und durch Auskreuzung die normale landwirtschaftliche Ernte unbrauchbar macht.

Die Strategie der Industrie

Für die Industrie ist die Frage der Auskreuzung äußerst problematisch: Wenn um jeden Gen-Acker Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, sinkt die Attraktivität der Gen-Pflanzen aus Kostengründen enorm. Da Pollen einige Kilometer weit fliegen und zudem auch durch Insekten verbreitet werden, stellen sich hier grundsätzliche Fragen nach der Kontrollierbarkeit der Gentechnik.

Wenn nicht verhindert werden kann, dass nicht getestete oder noch nicht zugelassene Pflanzen in die Umwelt und in Lebensmittel gelangen, ist die gesamte Technologie nicht zu verantworten oder zumindest nicht praktikabel.

Im Jahr 2000 entstand dem amerikanischen Gen-Konzern Aventis ein Schaden von einigen hundert Millionen Dollar durch die Verbreitung von nicht zugelassenen Gen-Kontrukten (so genannter "Starlink"-Mais). Seither versucht die Gentech-Industrie durchzusetzen, dass für nicht zugelassene Gen-Saaten Grenzwerte eingeführt werden. Bis zu fünf Prozent Gentechnik sollen im Saatgut generell erlaubt werden, um der Industrie teure Rückholverfahren und Schadensersatzansprüche zu ersparen. Gleichzeitig stellen die Gen-Lobbyisten die Verseuchung mit Gen-Pollen als unabwendbares Schicksal dar.

Als im Jahr 2001 in Schleswig-Holstein Mais-Saatgut auftauchte, das mit nicht ausreichend getesteten Gen-Konstrukten verunreinigt war, vertrat die Industrie prompt die Auffassung, dass derartige Pannen toleriert werden müssten.

Akzeptiert die Politik diese Auffassung, wird es unmöglich sein, Aussagen darüber zu treffen, welche Produkte tatsächlich auf dem Markt sind und wie deren Risiken zu bewerten sind. Gentechnik wäre dann völlig unkontrollierbar - für viele Gen-Firmen eine Wunschvorstellung.

Beispiel Helvesiek in Niedersachsen

Helvesiek ist einer von über 100 Standorten für experimentelle Freisetzungen in Niedersachen. Die Firma Monsanto baute hier im Jahr 2001 Mais an, der gegen das firmeneigene Herbizid "round up" resistent gemacht wurde. Der Standort wurde im "vereinfachten Verfahren" genehmigt: Die Anwohner erfuhren erst vom Gen-Acker vor ihrer Haustür, als die Gen-Saat schon im Boden war. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet, die schließlich so viel Druck aufbaute, dass Monsanto seinen Versuch vorzeitig beendete. Der Gen-Mais wurde vor der Ernte vernichtet.

Doch die Probleme sind nicht gelöst: Der Versuchsacker war inmitten eines normalen Mais-Ackers genehmigt worden. Der natürliche Mais war für die normale Verwendung in Lebensmitteln und Tierfutter vorgesehen.

Der Verdacht von Greenpeace, dass der gesamte Acker mit den Pollen von Monsantos Gen-Pflanzen kontaminiert war, die nicht außerhalb des eigentlichen Versuchsfeldes angebaut werden dürfen, bestätigte sich bei Laboruntersuchungen auf Anhieb. Ein typisches Beispiel dafür, wie die Industrie, unterstützt von deutschen Genehmigungsbehörden, die unkontrollierte Ausbreitung von Gen-Pflanzen in der Umwelt fördert und so völlig unnötige Risiken für Umwelt und Verbraucher toleriert.

Robert Koch Institut: Persilschein für Gen-Lobby

Das Robert Koch Institut, das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) untersteht, ist für die Genehmigung von experimentellen Freisetzungen nach dem Gentechnikgesetz zuständig. Die fahrlässige Genehmigungspraxis hat durchaus System: Das BMG will bei der für 2001/2002 anstehenden Änderung des Gentechnikgesetzes eine ausdrückliche Genehmigung der "vereinfachten Verfahren" beschließen, wirksame Maßnahmen gegen Auskreuzungen sind dagegen nicht vorgesehen. Möglicherweise sollen die Firmen bei Auskreuzungen zudem von allen Haftungsansprüchen befreit werden: Ein Persilschein für die Gen-Industrie.

Der Wunsch der Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln wird so systematisch sabottiert, der Schutz der Umwelt missachtet.

Greenpeace ist daher der Ansicht, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Freisetzungsversuchen dem Gesundheitsministerium entzogen und dem Umweltministerium unterstellt werden muss. Die Gesetze müssen entsprechend verschärft und wirksame Maßnahmen gegen die unkontrollierte Verbreitung von Gen-Saaten ergriffen werden.

Greenpeace fordert:
  • Keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen, da diese weder kontrollierbar noch rückholbar sind.
  • Kein Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Produktion von Lebensmitteln und Tierfutter.

Greenpeace e.V.
22745 Hamburg
Tel. 040-30618-0
mail@greenpeace.de
www.greenpeace.de

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