http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1306
Umkämpfte Natur
Genetische Ressourcen als Medium der Kapitalakkumulation
(08.09.2004) Die globalen genetischen Ressourcen sind im sog.
"biotechnologischen Zeitalter" von besonderer Bedeutung, da die gesteigerte
Inwertsetzung bislang nicht kommodifizierter Bereiche ein Charakteristikum
der postfordistischen Regulationsweise darstellt. Der Prozess der
Inwertsetzung von natürlichen Ressourcen ist charakteristisch für die
kapitalistische Produktionsweise. Er zielt auf die Konstitution einer
Ressource als Element kapitalistischer Produktion und Reproduktion.
"Inwertsetzung" von genetischen Ressourcen bedeutet, dass diese in eine
Warenform umgewandelt werden und so auf dem (Welt-)Markt gehandelt werden
können. Altvater (1986: 137, Herv. im O.) führt an, "daß die Natur zwar
Reichtum ist, aber keinen Deut Wert bildet. Sie muß erst ?inwertgesetzt',
also den spezifischen ökonomischen Mechanismen der jeweiligen
Produktionsweise untertänig gemacht werden, um als Wert zählen zu können."
In diesem Inwertsetzungsprozess können vier Stufen charakterisiert werden
(vgl. Altvater 1991: 320ff.): (1.) die Identifizierung, (2.) die Isolierung,
(3.) die Kommodifizierung und (4.) die Monetarisierung. In Bezug auf die
Inwertsetzung von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) werden diese im
ersten Schritt durch Bioprospektion2, meist unter Zuhilfenahme
traditionellen Wissens von LandwirtInnen oder indigenen MedizinerInnen,
identifiziert. Im zweiten Schritt werden die PGR isoliert. Hierbei handelt
es sich zum einen um die Isolation aus dem umgebenden Ökosystem, zum anderen
um die Isolation des genetischen Materials aus dem Organismus selbst.
Schließlich werden die nun isolierten PGR kommodifiziert, d.h. in eine
Warenform umgewandelt. Diese Umwandlung vollzieht sich über die Erteilung
von Schutzrechten, wie beispielsweise Patenten oder Sortenschutzrechten, die
Dritte von der kostenlosen Nutzung ausschließen. Ohne Schutzrechte auf z.B.
Saatgut oder Setzgut ist es durch die Möglichkeit des Nachbaus (s.u.)
schwierig, diese zu kommodifizieren. Zum Abschluss des
Inwertsetzungsprozesses erfolgt die Monetarisierung der PGR, indem diese in
Form von Medikamenten, Saatgut oder anderen Produkten verkauft werden, also
ein finanzieller Gewinn aus den PGR gezogen wird.
Einzelne Gensequenzen bzw. deren genetische Informationen konnten bis zur
Entwicklung der mikrobiologischen und gentechnologischen Forschung als
"free-access resources" bezeichnet werden. Niemand konnte Eigentumsansprüche
an ihnen geltend machen, da Gene technisch nicht zugänglich und bis vor
hundert Jahren auch noch unbekannt waren. Ressourcen sind nach Heins und
Flitner (1998: 16) "weder in natürlicher noch in ökonomischer Hinsicht
einfach da." Vielmehr stellen der Stand der technologischen Entwicklung,
theoretische Konzepte und soziale Konstellationen sowie ökonomische
Bedingungen und kulturellen Perspektiven die Voraussetzungen für die
Inwertsetzung und generell die Bewertung von Ressourcen dar. Die genetischen
Ressourcen im engeren Sinne wurden daher ökonomisch erst interessant,
nachdem sie auf Grund eines entsprechenden Sets an gesellschaftlichen
Vorbedingungen verfügbar gemacht werden konnten.
Regulation der Inwertsetzung genetischer Ressourcen
Mit Hilfe der Regulationstheorie kann die ökonomische Inwertsetzung der
genetischen Ressourcen durch Patente und andere Formen geistigen Eigentums
sowie der gesellschaftliche Umgang mit natürlichen Ressourcen analysiert und
historisch eingeordnet werden. Allgemein beschreibt die Regulationstheorie
die Veränderungsprozesse kapitalistischer Gesellschaften und deren Formen
fortwährender Stabilisierung hinsichtlich ihrer potentiell krisenhaften
Grundlagen. Dabei geht die Regulationstheorie von der Grundannahme aus, dass
die Entwicklung kapitalistischer Gesellschaften durch eine Abfolge
voneinander unterscheidbarer Phasen charakterisiert werden kann. Hierbei ist
der Prozess der Regulation ein komplexer Zusammenhang von gesellschaftlichen
und ökonomischen Strukturen, Institutionen, Normen und Wertvorstellungen in
dem sich bestimmte soziale Verhältnisse "trotz oder wegen [ihres] ...
konfliktorischen und widersprüchlichen Charakters reproduzieren" (Lipietz
1985: 109). Die spezifische Ausformung der Entwicklung wird wesentlich
bestimmt durch politisch-soziale Auseinandersetzungen und die jeweiligen
historischen Kräfteverhältnisse (vgl. Hirsch 1993: 195f.).
Unter einer "Regulation der Naturverhältnisse" (Görg 2003) wird eine
spezifische Form der Stabilisierung symbolischer wie materieller
gesellschaftlicher Naturbeziehungen verstanden. Welche Probleme und
Konflikte diese Regulation beinhaltet und welche Folgen bestimmte
Regulationsweisen haben, wird noch aufzuzeigen sein. Mit Regulation von
Naturverhältnissen ist nicht deren Regulierung durch den Staat oder durch
internationale Organisationen gemeint, sondern vielmehr deren Reproduktion
innerhalb bestimmter gesellschaftlicher Systeme und innerhalb eines
spezifischen Zeithorizontes. Diese Reproduktion beinhaltet keinen
geradlinigen, deterministischen Ablauf, sondern einen konfliktreichen und
widersprüchlichen Prozess.
Fordistische Akkumulation genetischer Ressourcen
Als Fordismus wird in der Regulationstheorie analytisch eine Phase des
Kapitalismus im 20. Jahrhundert gefasst, die u.a. durch Massenproduktion
(Fließbandfertigung) und Massenkonsum gekennzeichnet ist. Bestimmende
Merkmale des Fordismus sind weiterhin die Erschließung und der Zugang zu
billigen, fossilen wie biologischen, Rohstoffen und die besonders nach dem
2. Weltkrieg fortschreitende Kapitalisierung bis dahin noch nicht
unmittelbar monetär verwerteter Teile der Gesellschaft. Dieser generell dem
Kapitalismus inhärente Prozess der "inneren Landnahme" wird in Analogie zu
der "äußeren Landnahme" des Kolonialismus gesehen werden, er eröffnet
neuartige Expansionschancen des Kapitals.
Im Agrarbereich kann die Privatisierung der Zuchtarbeit als innere Landnahme
beschrieben werden. Wie später gezeigt werden wird, folgt im Postfordismus
eine zweite (und evtl. dritte) Episode, also eine Ausweitung der inneren
Landnahme auf genetischer Ebene durch die Patentierung von Gensequenzen (und
auf molekularer Ebene durch die Möglichkeiten der Nanotechnologie). Bis Ende
des 19. Jahrhunderts war die Pflanzenzucht noch die Aufgabe der
LandwirtInnen. Diese hatten in jahrhundertelanger Zuchtarbeit die jeweils
regional angepassten Landsorten entwickelt. Mit dem Aufkommen der modernen
Pflanzenzüchtung Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Züchtung vermehrt von
privaten Unternehmen übernommen. Die privaten ZüchterInnen waren allerdings
auf die Grundlagenarbeit der staatlichen Zuchtinstitute angewiesen. Die
Arbeit der Pflanzenzüchtung bestand meist darin, bereits existierende, von
LandwirtInnen gezüchtete Pflanzensorten, zu optimieren. Um die notwendige
Anpassungsfähigkeit der "modernen" Nutzarten an sich wandelnde
Umweltbedingungen, wie neu auftretende Krankheiten, resistente Schädlinge
oder Klimawandel zu gewährleisten, muss allerdings regelmäßig genetisches
Material aus den "ursprünglichen" Sorten eingekreuzt werden, weshalb der
Zugang zu diesen Sorten auch mit der Entwicklung der modernen
Hochertragssorten zentral blieb (und bleibt) (vgl. Bauer 1993: 11f.).
Die zentrale symbolische Bedeutung, die im Fordismus innerhalb der
industriellen Produktion dem Automobil zukam, nahm im Agrarbereich der Mais
ein. Zwischen 1935 und 1955 kam es zu einer Verdopplung der Erträge und
zwischen 1955 und 1985 sogar zu einer Versechsfachung (vgl. Brand 2000:
179). Die Steigerung der Erträge wurde durch eine besondere
Züchtungsmethode, die Hybridzüchtung, und die gleichzeitige
Industrialisierung der Landwirtschaft ermöglicht. Die Hybridzüchtung führte
nicht nur zu einer Erhöhung der Erträge, sondern löste gleichzeitig ein bis
dahin bestehendes ökonomisches Problem der ZüchterInnen. Denn Saatgut ist
nicht nur ein Produkt, das von den LandwirtInnen zur Aussaat immer wieder
eingekauft werden muss, sondern auch gleichzeitig vermehrungsfähiges
Material, also Produktionsmittel. Es kann demzufolge wieder als Grundlage
für die darauf folgende Aussaat dienen, indem ein Teil der Ernte
zurückbehalten wird. Die Hybridzüchtung hat nun für die LandwirtInnen zur
Folge, dass diese, bei optimalem Input von Wasser, Dünger und Pestiziden, in
der ersten Generation mit einem um 15-30% höheren Ertrag rechnen konnten.
Die Besonderheit der Hybridzüchtungsmethode liegt jedoch auch darin, dass
die darauf folgenden Generationen eine stark verminderte Leistung erbringen,
so dass sich die Wiederaussaat kaum lohnt. Die LandwirtInnen müssen also
jedes Jahr wieder neues Saatgut kaufen. Kloppenburg (1988: 97) spricht daher
auch von einem "ökonomisch sterilen Saatgut", das einen "biologischen
Sortenschutz" besitzt.
Die Ablösung der LandwirtInnen vom Saatgut
Zu Beginn der 1950er und verstärkt in den 1960er und 1970er Jahren wurde in
vielen Regionen der Welt die sog. "Grüne Revolution" durchgesetzt. Diese
kann als globale Strategie angesehen werden, immer weitere Landstriche
weltweit in das kapitalistische System einzubinden und dort die Möglichkeit
der "Roten Revolution" zu verhindern. Der Begriff der "Grünen Revolution"
beschreibt eine umfassende, staatlich geplante Modernisierung der
Landwirtschaft, die auf biologischen, technischen und chemischen
Neuentwicklungen basierte. Auf der einen Seite war die Grüne Revolution eine
Strategie zur Erhöhung der Nahrungsmittelproduktion mit zum Teil
katastrophalen Folgen für die Umwelt. Auf der anderen Seite wurden die
LandwirtInnen durch die Hybridsorten von ihrem Produktionsmittel, dem
Saatgut, getrennt.
Diese Neuentwicklungen führten zu umfassenden gesellschaftlichen und
landwirtschaftlichen Umstrukturierungen. Tausende von regionalen
Pflanzensorten wurden von wenigen Hochleistungssorten verdrängt. Gab es in
Indien vor der grünen Revolution ca. 50.000 Reissorten, wurden 20 Jahre
später auf dem größten Teil des Kontinents nur noch etwa 40 Sorten angebaut
- eine umfassende genetische Uniformierung. Der Verlust von Tausenden von
regionalen Sorten bedeutete gleichzeitig einen Souveränitätsverlust der
LandwirtInnen, da diese ihre eigene Zucht aufgaben. Zugleich verschuldeten
sich immer mehr LandwirtInnen, um sich das Hochleistungssaatgut mit den
entsprechenden Pestiziden und Düngern leisten zu können. Der Umstieg auf
Hybridsorten und die damit einhergehende Verschuldung war für viele
LandwirtInnen ein irreversibler Prozess: Die Rückkehr zu den ursprünglichen
Sorten war nicht mehr möglich, da diese entweder nicht aufbewahrt worden
waren oder nicht genügend Mehrertrag erbrachten, um die zuvor angehäuften
Schulden abzutragen zu können. Am Ende mussten viele LandwirtInnen ihr Land
verkaufen und als SaisonarbeiterInnen auf den Feldern von Großgrundbesitzern
arbeiten (die häufig vormals ihre eigenen gewesen waren).
Im Laufe der Zeit wurde die Kontrolle über die Produktionsmittel in den
Händen von Saatgutkonzernen monopolisiert, die immer enger mit der
entstehenden Life Sciences Branche zusammenarbeiteten. So folgert Görg
(1998: 52): "Mit der Grünen Revolution wird also ein bedeutender Schritt in
der Durchsetzung einer kapitalistisch organisierten Landwirtschaft ...
gemacht." Global kann von einer Veränderung der gesellschaftlichen
Naturverhältnisse ganzer Nationen gesprochen werden, sowohl in den südlichen
Ländern, als auch in den Industrieländern. Hierbei untergrub die Strategie
der Kapitalisierung der Landwirtschaft die Basis der landwirtschaftlichen
Produktion, indem sie die Vielzahl der SaatgutproduzentInnen und damit auch
die Vielfalt an Saatgutsorten verringerte. Von der kapitalistischen
Akkumulationsweise werden Teile vorkapitalistischer gesellschaftlicher
Bereiche vereinnahmt. Die "innere Landnahme" weitet sich aus. Mit der
Entstehung von Hybridsorten veränderten sich die Abhängigkeitsverhältnisse
der LandwirtInnen von den ZüchterInnen, weshalb dieser Prozess von zum Teil
heftigen Kämpfen und Auseinandersetzungen gekennzeichnet war.
In Deutschland gelangte die Saatgutzüchtung bereits zwischen den 1920er und
1940er Jahren fast vollständig in die Hände von Zuchtbetrieben. Vor allem
gesetzliche Regelungen forcierten diesen Prozess. 1934 wurde die Verordnung
über Saatgut erlassen, die den Nachbau von Saatgut stark einschränkte und
zum Teil ganz untersagte. Diese Verordnung sollte im Sinne der
nationalsozialistischen Ideologie den Schutz des "deutschen Bauern [vor]
minderwertigem, verunreinigtem, erbkrankem Saatgut" (Ratgeber für die
Sortenwahl 1937, zit. n. Flitner 1995: 81) sicherstellen. Ziel damals (wie
heute) war der "Saatgutwechsel auch auf dem kleinsten Hof" (ebd.). Alle
ZüchterInnen wurden dazu aufgerufen, ihre "minderwertigen" Zuchten
abzuliefern. Wenn die ZüchterInnen dem nicht nachkamen, wurden
Zwangsmaßnahmen durchgeführt. Diese Zwangsmaßnahmen hatten eine drastische
Einengung des zugelassenen Sortenspektrums zur Folge. Für das gesamte
Reichsgebiet waren mehr als neun Zehntel der vorher angebauten Sorten nicht
mehr zugänglich. In der folgenden Zeit verfestigte sich der Prozess der
Ablösung der LandwirtInnen vom Saatgut. 1953 trat das deutsche Saatgutgesetz
in Kraft, das die Regelungen der Sortenschutzverordnung weitgehend übernahm.
Nach Flitner (1995: 277) war dieser Prozess irreversibel. Für die
LandwirtInnen in Deutschland ist es heute kaum mehr möglich, die
Saatgutzüchtung wieder in die eigene Hand zu nehmen, da die Züchtung
inzwischen technisiert und darüber hinaus rechtlich abgeschirmt ist.
Das deutsche Saatgutgesetz fand seine internationale Entsprechung im
Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (im
Folgenden: UPOV-Konvention). Es wurde 1961 unterzeichnet und trat 1968 in
Kraft. Ziel der UPOV ist es, ZüchterInnen exklusive Eigentumsrechte
zuzusprechen. Die UPOV-Vereinbarungen wurden dreimal - 1972, 1978 und 1991 -
geändert. Die letzte Änderung von 1991 basierte vor allem auf der wachsenden
Bedeutung von Patenten auf genetische Ressourcen, das Sortenschutzrecht wird
dem Patentrecht immer ähnlicher. Nach Art. 14ff. UPOV 91 ist die Zustimmung
der ZüchterInnen zur Erzeugung oder Vermehrung, zum Aufbereiten, Lagern,
Feilhalten und Vertreiben sowie zum Import und Export von
Vermehrungsmaterial ihrer Sorten erforderlich. Dies gipfelt in Deutschland
schließlich in den Nachbaugebühren (s.u.). In anderen Industrieländern, wie
z.B. den USA, verlief der Prozess der Ablösung der LandwirtInnen von dem
Saatgut vor allem über die Einführung der Hybridsorten. Während 1938 in den
USA nur knapp 15% der Anbaufläche von Mais mit Hybridsaat bestellt wurden,
belief sich der Anteil an Hybridmais zehn Jahre später bereits auf etwa 80%
(vgl. Kloppenburg 1988: 92ff.). In den 90er Jahren gewann dann die
Gentechnik an Bedeutung (s.u.).
Durch die Privatisierung der Saatgutproduktion wurden die LandwirtInnen
stärker in das kapitalistische System integriert und es entwickelte sich in
den 1940er Jahren die industrielle Saatgutproduktion. Große Unternehmen
entstanden und ersetzten schließlich die staatliche Saatgutzüchtung. Diese
Privatisierung wurde durch die Schaffung von Eigentumsrechten an Saatgut
rechtlich abgesichert. Aus Sicht der Regulationstheorie kann gesagt werden,
dass Saatgutzüchtung und Saatgutproduktion im Fordismus zum Medium der
Kapitalakkumulation wurden (vgl. Brand 2000: 255). Gleichzeitig zum
Saatgutgeschäft entwickelte sich das Geschäft mit Agrarchemikalien. Die
vorherrschende Strategie zur Erhaltung der PGR war zu jener Zeit die ex-situ
Konservierung, d.h. die Erhaltung außerhalb ihrer ursprünglichen
Lebensräume. Die internationalen Agrarforschungszentren erlangten in dieser
Zeit Bedeutung. Die Lagerung in Genbanken hat den Vorteil, dass ein
ständiger Zugriff auf die genetischen Ressourcen garantiert ist und die
Abhängigkeit der Industrieländer von den südlichen Ländern reduziert werden
kann. Heute sind in Genbanken weltweit über sechs Millionen Proben von
genetischen Material in ca. 700 Sammlungen und 100 Ländern eingelagert. Die
Agrarforschungszentren befinden sich zum größten Teil im Süden, stehen aber
unter der Kontrolle der Industrieländer (vgl. Flitner 1995: 167ff.).
Krise des Fordismus und der fordistischen Regulation der Naturverhältnisse
Die Krise des Fordismus kann u.a. als Folge von Akkumulationsproblemen
beschrieben werden. Gleichzeitig darf sie aber nicht allein als ökonomische
Krise gesehen, sondern muss auch als Hegemoniekrise interpretiert werden.
Eine Krise besteht dann, wenn die tragenden Institutionen und Prozesse nicht
mehr eine stabile gesellschaftliche Situation (einschließlich einer
"ausreichenden" Profitrate) garantieren können. Gleichzeitig gehen in die
gesellschaftliche Definition einer Krisensituation soziale (Deutungs-)Kämpfe
ein. In Bezug auf die fordistischen gesellschaftlichen Naturverhältnisse
kamen verschiedene Strukturen und Praxen, meist ausgelöst durch soziale
Gegenbewegungen, in die Krise: Die praktisch schrankenlose Ausbeutung und
Zerstörung der natürlichen Ressourcen, der hohe Entsorgungsaufwand, der
immense Verbrauch an fossilen Rohstoffen, der selbstverständliche Zugang der
Industrieländer zu den PGR im Süden u.a. Südliche Länder opponierten gegen
die für sie sehr unvorteilhafte Weltressourcenordnung. Direkte Folge der
Hegemoniekrise war z.B. die Ölkrise, in der die Industrieländer die
Abhängigkeit von den ölfördernden Staaten schmerzlich erfahren mussten.
Hinsichtlich der PGR protestierten die Länder mit hoher Diversität an
Kulturpflanzen gegen den kostenlosen "Gentransfer" von Süd nach Nord,
während sie selbst viel Geld für die "Hochleistungspflanzen" aus den
Industrieländern zahlen mussten. Gleichzeitig wurde zu dieser Zeit die
"Generosion" sichtbar - der rasant voranschreitende Verlust an
Biodiversität. So kommt es nicht nur zum bereits beschriebenen Verlust an
Kulturpflanzen durch die Grüne Revolution, auch die nicht von Menschen
kulturell so stark geprägte "natürliche" Biodiversität wird mit steigendem
Tempo dezimiert, Folge und wiederum Grundlage der Zerstörung traditioneller
gesellschaftlicher Naturverhältnisse.
Nun kommt es allerdings zu der paradoxen Situation, dass durch die steigende
Bedeutung der Life Sciences und der Informationstechnologie die genetischen
Ressourcen eine immense Aufwertung erfahren. So erwächst aus der
ökologischen Krise ein Ressourcen Problem für die Life Sciences, da "das
grüne Gold der Gene" (Wullweber 2004) immer weiter dezimiert wird. Verstärkt
wurde das Problem auch dadurch, dass bei der ex-situ Konservierungsstrategie
Schwierigkeiten auftraten. Denn während der ex-situ Konservierung findet
keine evolutionäre Anpassung an die sich mit der Zeit verändernden
Bedingungen der jeweiligen Ökosysteme statt. In vielen Fällen war das
gesammelte und konservierte Material nutzlos. Die Industrie und
Forschungseinrichtungen mussten daher weiterhin auf die (immer knapper
werdenden) PGR der biodiversitätsreichen Länder zurückgreifen. Zu diesem
Zeitpunkt setzten die Diskussionen um die "Bedrohung der Biodiversität" ein.
In der Krise der fordistischen gesellschaftlichen Naturverhältnisse wurden
die Probleme der Hybridzüchtung und Uniformierung wahrgenommen und es
mussten sich neue Formen von Regulierungen ausbilden. Während die
Saatgutzüchtungsprodukte durch internationale Abkommen wie der
UPOV-Konvention abgesichert wurden, mussten auch neue Umgangsweisen mit den
genetischen Ressourcen gefunden werden, an denen kein Privateigentum
bestand. Gleichzeitig mussten die Rechte an der Vermarktung dieser
Ressourcen abgesichert werden, weswegen die geistigen Eigentumsrechte an
Bedeutung gewannen. Brand (2000: 194) konstatiert, dass der Verlust der
Biodiversität im Allgemeinen und der Agrobiodiversität im Besonderen erst zu
dem Zeitpunkt internationale Aufmerksamkeit und Bedeutung erlangte, als
mächtige ökonomische Akteure in Gestalt von großen Agrar- und
Pharmaunternehmen ein Interesse an diesen Ressourcen und damit auch an deren
Erhaltung zeigten. Letztlich leiteten diese Krisen in eine postfordistische
Regulation über.
Postfordistische Akkumulation genetischer Ressourcen
Das postfordistische Akkumulationsregime basiert auf einer
Verwertungsstrategie, die die traditionelle, fordistische auflöst.
Gleichzeitig hängt diese Entwicklung zusammen mit einem neuen Schub der
Durchkapitalisierung durch Einbezug ökonomisch bisher noch nicht
inwertgesetzter Bereiche in den Kapitalverwertungsprozess. Es kommt zu einer
Zunahme der Kommodifizierung von Arbeitsprodukten und Naturressourcen, die
hier als zweite Episode der inneren Landnahme bezeichnet werden soll. Die
private Aneignung von natürlichen Ressourcen, die bereits vorher ein
wichtiger Bestandteil der kapitalistischen Wirtschaftsweise war, gewinnt
verstärkt an Bedeutung. Im Fordismus beruhte das Wachstum u.a. auf einer
weltweiten Ausbeutung von fossilen wie pflanzengenetischen Ressourcen. Dies
gilt auch für den Postfordismus. Allerdings bekommen die PGR, insbesondere
durch die Möglichkeiten, die sich durch die neuen Biotechnologien eröffnen,
einen neuen Stellenwert. Deren genetische Information, die lange als nicht
verwertbar galt bzw. deren Existenz erst im 20. Jahrhundert bekannt wurde,
wird zu einer neuen Ressource transformiert. "No longer is nature defined
and treated as an external, exploitable domain. Through a new process of
capitalization, effected primarily by a shift in representation, previously
?uncapitalized' aspects of nature and society become internal to capital"
(Escobar 1996: 47).
Es können somit zwei Formen von gesellschaftlichen Naturverhältnissen
unterschieden werden. Zum einen die fordistische Umgangsweise, die die Natur
als Ressource in Form klassischer Rohstoffe wie Öl, Erze, Kohle, aber auch
Arbeitskraft ausbeutet und im Agrarbereich zu einer umfassenden genetischen
Uniformierung führt. Dies hatte eine extensive Ausbeutung und Zerstörung von
Mensch und Natur zur Folge und führte zur Krise der Naturverhältnisse. Zum
anderen die postfordistische Umgangsweise, die auf einer neuen,
"nachhaltigen" Ausbeutung der Natur aufbaut. Ermöglicht durch neue
Entwicklungen in den Bio- und Informationstechnologien werden Ressourcen,
wie Gensequenzen, Proteinstrukturen und Mikrobiokatalysatoren, "entdeckt",
die vormals nicht zur Verfügung standen. Durch die Gentechnik wird praktisch
das gesamte genetische Material aller Lebensformen - den Menschen mit
eingeschlossen - als Ressource zugänglich. "Das physische Substrat von
Lebewesen tritt gewissermaßen zurück gegenüber dem Versuch, die molekulare
?Software' der Organismen zu erfassen" (Heins/Flitner 1998: 23).
Nicht nur die genetische Information gewinnt an Bedeutung, sondern auch das
Wissen um die Orte dieser "Waldapotheken" und "Datenbanken" und um die Art
und Weise, wie diese zu verwenden sind. Diese "ethnobotanische Information"
ist immer stärker von Interesse vor allem für die Life Sciences Industrie,
die sich von der Vermarktung des "kollektiven Gedächtnisses indigener
Bevölkerungsgruppen" (ebd.: 24) hohe Gewinne verspricht. Diese beiden Formen
von immateriellen Ressourcen - die genetische Information und Wissensformen
- eröffnen KapitalbesitzerInnen neue Anlage- und Verwertungsbereiche. Für
die Absicherung der privaten Aneignung dieser Ressourcen spielen Patente
eine zentrale Rolle. Nach Brand/Görg (2003: 46) treiben die Industrien der
Life Sciences die Neugestaltung der gesellschaftlichen Naturverhältnisse am
stärksten voran. Von den Life Sciences und der Informationstechnologie als
"industriellem Leitsektor" (Pernicka 2001: 21) erhofft man sich eine neue
Phase lang anhaltender Prosperität und ökonomischen Wachstums. Neben der
Ausbeutung und Aneignung von materiellen Ressourcen wird im Postfordismus
also die Ausbeutung und Aneignung von immateriellen Ressourcen immer
bedeutender. Die Auseinandersetzungen um Information und Wissen werden zu
einem zentralen Moment, wobei materielle Ressourcen - wie z.B. Erdöl -
weiterhin bedeutend bleiben.
Patente und internationale Regime
Die Gentechnik spielt für die Kontrolle über den Verkauf und die Rechte am
Saatgut eine besondere Rolle. Denn gentechnisch veränderte Organismen
(GM-Organismen) können patentrechtlich geschützt werden. Das Patentrecht
ermöglicht dabei einen umfassenderen Schutz als das Züchterrecht der
UPOV-Konvention. Seit Anfang der 1980er Jahre wird das Patentrecht
international immer weiter auf die Möglichkeit der Patentierung von belebter
Natur ausgedehnt. Bereits 1985 wurde in den USA das erste Patent auf eine
gentechnisch veränderte Pflanze erteilt und 1988 das erste Patent auf ein
Säugetier, die sog. "Krebsmaus". In Europa verlief diese Patentierungspraxis
zögerlicher, da das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) von 1977 noch die
Patentierung von Leben ausschloss.
Doch die Entwicklung in den USA erzeugte auch in Europa erheblichen Druck,
Patente auf Leben zu ermöglichen. Schließlich wurde 1992 das Patent auf die
"Krebsmaus" vom Europäischen Patentamt und bis 1995 weitere Patente auf
Pflanzen und Tiere erteilt. 1998 wurde die EG-Richtlinie 98/44/EG über den
Schutz biotechnologischer Erfindungen erlassen. Diese soll Patente auf
Pflanzen und Tiere und auch auf menschliche Gene und Teile des menschlichen
Körpers ermöglichen. Danach kann "biologisches Material, das mit Hilfe eines
technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder
hergestellt wird, ... auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in
der Natur schon vorhanden ist" (Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 98/44/EG). Patente
können allerdings erst zu einem Machtinstrument werden, wenn sie
international anerkannt werden. Doch viele Länder hatten lange kein
Patentsystem. Zur Absicherung von Ansprüchen auf geistiges Eigentum mussten
also internationale Verträge her - die Kommodifizierung von genetischen
Ressourcen musste international reguliert werden. Dies führte zum Aufbau
internationaler Regelungssysteme, die eine gewisse Kontinuität und
Stabilität des globalen Akkumulationssystems gewähren sollen: Die
UPOV-Konvention (1961), die Biodiversitätskonvention (1992), das
TRIPs-Abkommen der WTO (1995) und der Internationale Saatgutvertrag (Intern.
Treaty) (2001). Jedes dieser internationalen Regime ist Ausdruck der
Verdichtung globaler Kräfteverhältnisse zwischen Staaten, transnationalen
Konzernen, NGOs und lokalen vernetzten Akteuren wie indigenen Völkern (vgl.
Brand 2000: 97).
Diese Abkommen unterstützen den Prozess der ursprünglichen Akkumulation
genetischer Ressourcen, womit Kloppenburg (1988: 9ff.) zwei Elemente der
Regulation von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) benennt. Das eine
Element beinhaltet die Sammlung der wichtigsten weltweiten Nutzpflanzen
durch verschiedene europäische Forschungs- und Sammlungsreisen. Die
Interessen an den globalen PGR bestehen seit vielen Jahrhunderten und
besonders die europäischen Staaten haben bereits während der Kolonialzeit
begonnen, sich die Kulturpflanzen von verschiedenen Kontinenten anzueignen.
Das zweite Element ist die Trennung der landwirtschaftlichen ProduzentInnen
von ihrem Produktionsmittel, dem Saatgut. Allerdings war der Prozess der
"ursprünglichen Akkumulation" von PGR stets mit zwei Problemen konfrontiert.
Zum einen waren der Kommerzialisierung des Saatguts Grenzen gesetzt, da die
LandwirtInnen die Saat nachbauen konnten: "The reproducibility of the seeds
furnishes conditions in which the reproduction of capital is highly
problematic" (Kloppenburg 1988: 38). Gleichzeitig benötigt die Produktion
von modernem Hochleistungssaatgut, wie bereits erläutert, einen ständigen
Zufluss an neuem genetischen Material. Für diese beiden Probleme mussten
separate Lösungsansätze entwickelt werden.
Die Lösung des ersten Problems - der Ablösung der LandwirtInnen von ihrem
Produktionsmittel - bestand in dem bereits beschriebenen Prozess der
Privatisierung der Züchtung. Von den Regierungen wurde dieser Prozess mit
dem Erlass bestimmter Gesetze bestärkt. Anfangs handelte es sich nur um
nationale Regelungen. Doch durch das Inkrafttreten der UPOV-Konvention
wurden diese international bestätigt. Während das Landwirteprivileg anfangs
noch einen wichtigen Stellenwert in der UPOV-Konvention einnahm, wird dessen
Bedeutung und damit die Rechte der LandwirtInnen in der UPOV von 1991 stark
eingeschränkt. In Deutschland müssen LandwirtInnen seit 1998 Nachbaugebühren
bezahlen, wenn sie einen Teil ihrer eigenen Ernte wieder aussäen wollen.
Gleichzeitig sollen die LandwirtInnen zu einer umfangreichen Auskunft über
ihr Anbauverhalten verpflichtet werden. Die Nachbaugebühren zwingen die
LandwirtInnen, durch die entstehenden Mehrkosten letztlich vom Nachbau
abzulassen und jedes Jahr neues Saatgut von den Saatgutkonzernen zu kaufen.
Seit ihrer Einführung sind über 2500 LandwirtInnen von den Züchtern wegen
Nichtzahlung der Nachbaugebühren oder Verletzung der Auskunftspflicht
verklagt worden. Deutschland kann gleichzeitig auch als Pilotprojekt
angesehen werden. Wenn sich die Nachbaugebühren in Deutschland durchsetzen
sollten, können die Konzerne diese Gebühren auf andere Länder, insbesondere
auf "3.Welt"-Länder, ausweiten. Die Länder, die in der WTO sind oder in
diese wollen, müssen faktisch über kurz oder lang auch die UPOV-Konvention
unterzeichnen, da das TRIPs-Abkommen und UPOV aneinander gekoppelt sind.
Dies träfe die kleinbäuerliche Subsistenzlandwirtschaft, umso mehr, als dort
der Saatgutbereich bisher kaum kommerzialisiert wurde. Mit dem
TRIPs-Abkommen wird die Möglichkeit der Patentierung von PGR eröffnet. Es
regelt die handelsbezogenen Aspekte geistiger Eigentumsrechte und dient der
weltweiten Vereinheitlichung der juristischen Regeln über Rechte an
geistigem Eigentum (wie z. B. Patenten). Ziel ist die Schaffung eines
weltweiten Systems des Schutzes von geistigem Eigentum. Die WTO als
machtvolle internationale Institution mit effektiven
Durchsetzungsmechanismen in Form des dispute settlement mechanism ist ideal
zur Implementierung von Patenten geeignet, da Mitgliedsländer zur Einführung
eines den TRIPs-Standards entsprechenden Patentrechts gezwungen werden
können, wenn sie nicht hohe Strafzölle bezahlen wollen.
Das zweite Problem der "ursprünglichen Akkumulation", die ständig benötigte
Zufuhr an neuem genetischen Material, verschärfte sich, als südliche Staaten
in den 1970er Jahren gegen die gängige Praxis opponierten, dass nördliche
Akteure kostenlos auf ihre genetischen Ressourcen zugriffen. Die südlichen
Staaten verlangten nach einer Konvention über pflanzengenetische Ressourcen,
die diesen Zugriff regeln sollte, woraufhin 1983 das International
Undertaking (IU) entstand (vgl. Flitner 1998: 152f.). Durch das IU sollten
die globalen genetischen Ressourcen inklusive der durch ZüchterInnen
entwickelten Zuchtlinien als "Erbe der Menschheit" definiert werden. Doch
die Industrieländer waren nicht daran interessiert, dass südliche Akteure
Zugang zu "ihrem" gezüchteten Saatgut erhielten, auch wenn dieses Saatgut
zum größten Teil auf der Basis von Ressourcen aus den südlichen Ländern
entwickelt worden war. Und auch einige südliche Länder, insbesondere die
Megadiversitätsländer, hatten Bedenken, dass das IU die gängige Praxis der
kostenlosen Aneignung genetischer Ressourcen fortsetzen würde. So wurde das
IU fast 20 Jahre verhandelt und blieb völkerrechtlich unverbindlich, bis
Ende 2001 schließlich eine sehr abgeschwächte Version des IUs, der
internationale Saatgutvertrag (IT), entstand (vgl. ausführlich Brand/Görg
2003: 94-127).
Die Lösung des Problems, dass TNCs und nördliche Länder den Zugriff auf
natürliche Biodiversität benötigen und dass südliche Länder an der
Kommerzialisierung beteiligt werden wollen, wurde in einem anderen Abkommen
gefunden: Der Biodiversitätskonvention (CBD). TRIPs wie UPOV sind machtvoll
und funktionieren nach altbewährten Mustern. Die CBD hingegen ist ein
wahrlich postmodernes Abkommen. Sie entstand 1992 und wird als bedeutendes
Umweltabkommen gefeiert. Das Ziel der CBD ist die Zusammenführung dreier
Anliegen: Der Schutz der Biodiversität, die nachhaltige Nutzung der
Komponenten der Biodiversität und die gerechte und ausgeglichene Aufteilung
der Gewinne (benefit-sharing), die sich aus der Kommerzialisierung der
genetischen Ressourcen ergeben. Die Zusammenführung dieser drei Anliegen in
einem internationalen Abkommen ist ein historisches Novum und eine
kompromisshafte Antwort auf die Auseinandersetzungen um die genetischen
Ressourcen. Die CBD verbindet den Gedanke des Schutzes der genetischen
Ressourcen mit dem Gedanken ihres Nutzens. Um den Schutz zu gewährleisten,
soll den genetischen Ressourcen ein Marktwert zugeordnet werden. Die CBD ist
somit kein reines Umweltschutzabkommen, sondern auch ein Abkommen, das die
wirtschaftliche Nutzung von und den Zugang zu genetischen Ressourcen regeln
soll und deren Inwertsetzung vorantreibt. Die volkswirtschaftliche Bedeutung
der genetischen Ressourcen wird dadurch immens erhöht, womit wiederum auch
der Schutz dieser Ressourcen erreicht werden soll. Aus Sicht der
Regulationstheorie kann gesagt werden, dass es sich bei der CBD um die
institutionelle Verrechtlichung und Etablierung eines Regimes zur Verteilung
von Verfügungsrechten handelt und dass sich hier verschiedene und auch
widersprüchliche Interessen der einzelnen Akteure artikulieren und
verdichten. Denn internationale Regime überwinden nicht die Konkurrenz
zwischen den einzelnen Staaten und heben auch nicht die bestehenden
Machtstrukturen auf, sondern reflektieren diese (vgl. Görg/Brand 2001: 467).
Gentechnik und die zweite Episode der "inneren Landnahme"
In den USA und in Kanada sind die Folgen für die GM-Saatgut anbauenden
LandwirtInnen bereits sichtbar. Wollen diese z.B. GM-Saatgut von Monsanto
anbauen, müssen sie vorher einen Anbauvertrag unterschreiben. Dieser
verpflichtet die LandwirtInnen dazu, das Saatgut nur für eine Erntesaison zu
verwenden. Auch darf es nicht weiterverkauft oder weitergezüchtet werden.
Weiterhin sind sie verpflichtet, ein Pestizid von Monsanto zu verwenden. In
den letzten Jahren wurde von der Life Sciences Industrie ein weiterer
Schritt gegangen, der die Möglichkeit des Nachbaus einschränkt: Die
Entwicklung der "Terminator-Technology" (ETC 2003a), offiziell - im
CBD-Jargon - "Genetic Use Restriction Technologies" genannt. Diese
gentechnologische Methode hat zur Folge, dass das Saatgut steril wird.
Während bei Hybridsaatgut wenigstens theoretisch die Wiederaussaat möglich
ist, können die "suicide seeds" nicht ein weiteres Mal ausgesät werden. Bei
diesen gentechnisch veränderten Pflanzen ist die Abhängigkeit der
LandwirtInnen vom Saatgutzukauf garantiert.
In den letzten Jahren ist es zu einer unkontrollierten Verbreitung von
GM-Saatgut gekommen. Beispielsweise ergaben Untersuchungen in den USA, dass
die Hälfte der dortigen Mais- und Sojasaatgutproben transgene Gensequenzen
enthalten. Bei Raps wurde in allen Proben transgene DNA gefunden. Ein
weiteres Beispiel ist Mexiko. Dort wurden Ende 2001 in verschiedenen
Regionen Kontaminationen von Maisfeldern festgestellt, obwohl die Einfuhr
und der Anbau von GM-Pflanzen in Mexiko verboten sind (vgl. Quist/ Chapela
2001: 543). Die GM-Maissaat hat sich daher wahrscheinlich über den aus den
USA importierten Mais ausgebreitet. Es ist nicht abzusehen, was eine
Kontamination mit GM-Organismen in einem Ursprungszentrum bestimmter
Nutzpflanzen, wie hier dem des Mais, zur Folge hat. Denn es wird angenommen,
dass bereits Proben in den Genbanken des Centro Internacional de
Mejoramiento del Maíz y el Trigo (CIMMYT) selbst kontaminiert sind, was
insofern bedeutsam ist, als das CIMMYT die wichtigste Genbank zum Schutz der
Maisvarietäten vor Verlust weltweit ist. Ebenfalls von Bedeutung ist, dass
die GM-Sequenzen, die sich in die mexikanischen Varietäten eingekreuzt
haben, patentiert sind. Das bedeutet, dass, nach Rechtssprechung in Kanada
und in den USA, die Pflanzen den Unternehmen gehören, die die gentechnischen
Modifikationen vorgenommen haben, in diesem Fall Monsanto und Syngenta. In
den USA und in Kanada prozessierte Monsanto erfolgreich gegen mehrere
hundert LandwirtInnen, auf deren Feldern GM-Saat von Monsanto gefunden
wurde. Bisher wird in Mexiko der US-amerikanischen Rechtssprechung nicht
gefolgt. Sobald jedoch LandwirtInnen in Mexiko versuchen werden, diesen Mais
in die USA zu exportieren, werden sie mit der dortigen Rechtssprechung
konfrontiert und voraussichtlich Lizenzgebühren zahlen müssen. Und über das
TRIPs-Abkommen wird diese Rechtssprechung bald in allen Mitgliedsländern, so
auch in Mexiko, umgesetzt werden.
Patentierte Natur und regulierte Biodiversität
Es kann festgestellt werden, dass sich in den Gesellschaften der
Industrieländer bereits eine Normalisierung im Sinne einer Hegemonie des
Gedankens der Inwertsetzung von Mensch und Natur durchgesetzt hat. Es ist
gelungen, die Sichtweisen, dass Inwertsetzung und Privatisierung im
Interesse der Allgemeinheit notwendig seien, zu universalisieren. Die Frage
der Nicht-Kommerzialisierung von natürlichen Ressourcen und traditionellem
Wissen wird auf internationaler Ebene praktisch nicht mehr thematisiert. Die
Interessen der Life Sciences Industrie und der Industriestaaten konnten sich
in Form eines globalen Systems der Rechte am geistigen Eigentum durchsetzen.
Gleichzeitig sind partiell die Interessen der weniger mächtigen Akteure,
also der südlichen Länder, der indigenen Völker und traditionellen
LandwirtInnen, im Sinne eines aktiven Konsenses der Regierten (Gramsci),
berücksichtigt worden: Die südlichen Länder sind durch die Anerkennung der
nationalen Souveränität über die in ihrem Land befindlichen genetischen
Ressourcen zufrieden gestellt. Sie erhoffen sich durch das benefit-sharing
eine Beteiligung an den Leittechnologien im Bereich der Biotechnik. Und auch
so manche traditionelle HeilerInnen hoffen, über das benefit sharing an den
Gewinnen der Industrie beteiligt zu werden.
Es zeichnet sich also eine postfordistische Regulation der Biodiversität ab,
die die Probleme der ursprünglichen Akkumulation "gelöst" hat. Es scheint
nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die LandwirtInnen nur noch Saatgut
anbauen dürfen, das entweder durch Sortenschutz oder Patente rechtlich
geschützt ist oder als Terminator-Saatgut nicht mehr wiederausgesäet werden
kann. Die Gentechnologie und GM-Organismen sind hierbei weniger (aber auch)
aus klassisch ökologischer Sicht problematisch, sondern vielmehr als
"Inwertsetzungstechnologien" zu identifizieren. Sie ermöglichen die
fortschreitende Ökonomisierung gesellschaftlicher Bereiche. Die natürliche
Ausbreitung von GM-Organismen kommt "feindlichen Übernahmen" gleich, da
durch natürliche Auskreuzungsprozesse Erntegut "ganz von alleine" in den
Besitz der Patentinhaber gelangt.
Der Zugang zu den globalen pflanzengenetischen Ressourcen ist über die CBD
und das IT gewährleistet und führt infolge des globalen Systems der Rechte
an geistigem Eigentum letztlich zur Privatisierung dieser Ressourcen. Die
Konzentration von Wissen, genetischen Ressourcen und modernster
Biotechnologie bei einigen wenigen Life Sciences Unternehmen legt die
Zukunft der landwirtschaftlichen Produktion in die Hände einiger weniger
Akteure und führt zu einer immensen Machtkonzentration. Noch sind 80% des
Saatgutmarktes nicht kommerzialisiert und in vielen südlichen Ländern liegt
der Nachbauanteil noch bei fast 100%. Diese LandwirtInnen führen die
traditionellen Züchtungsmethoden fort und garantieren so eine Vielfalt an
Kulturpflanzen. Je mehr transnationale Unternehmen, unterstützt durch die
Regierungen der Industrieländer aber auch vieler südlicher Länder, in diesen
Bereich eindringen, umso stärker wird der Nachbau über Gesetze, über
Verträge und über gentechnische Veränderungen eingeschränkt.
Eine weitere Steigerung hinsichtlich der Inwertsetzung von "Natur" könnte
schließlich durch die Nanotechnologie gelingen. Die Nanotechnologie
beinhaltet die Stoff-Manipulation auf molekularer Ebene. Es handelt sich
hierbei um Verfahren, mit denen Materialien aus kleinsten Bausteinen von
ungefähr der tausendstel Dicke eines menschlichen Haares (10m-9) konstruiert
werden können. Durch die Variation der Zusammensetzung können diese
Nanopartikel wie kleine Bausteine in immer neue Formen gebracht werden. In
der Technikentwicklung der letzten Jahre scheint sich abzuzeichnen, dass die
Nanotechnologie zur Basis- und Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts
avanciert. Es ist davon auszugehen, dass die Nanotechnologie viele
verschiedene Produktionsbereiche und -verfahren revolutionieren und evtl.
die Trennung von belebter und unbelebter Materie überwinden wird. Durch
Kombination mit der Gentechnik und der Informationstechnologie ergeben sich
völlig neue, noch nicht absehbare Möglichkeiten. Zur Zeit werden täglich
neue Patente im Bereich der Nanotechnologie angemeldet. Gleichzeitig
ermöglicht die Nanotechnologie z.B. in Europa, sich von dem kritischem Feld
der Gentechnik wegzubewegen und Legitimationskämpfe auf neuen Ebenen zu
beginnen. "Nanobiotech takes agriculture from the battleground of GMOs to
the brave new world of Atomically Modified Organisms" (ETC-Group 2004). Die
Nanotechnologie könnte sich als die Inwertsetzungstechnologie par excellence
mausern, indem nun alle Bereiche der Natur, ob belebt oder unbelebt, der
Kommerzialisierung und Privatisierung zur Verfügung stehen. Eine baldige
dritte Episode der inneren Landnahme könnte sich ankündigen.
Lokaler Widerstand global vernetzt
Widerstand regt sich an vielen Orten, auch wenn er auf den ersten Blick, in
Anbetracht der Übermacht an dominanten Interessen und
Durchsetzungspotentialen, hoffnungslos erscheint. Dem Begriff der
"Biopiraterie" kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, vereint er doch
zum Teil sehr verschiedene Akteure, die sich gegen die Politik der
fortschreitenden Inwertsetzung, Privatisierung und Patentierung von
genetischen Ressourcen richten. Der Terminus "Biopiraterie" kritisiert die
Aneignung genetischer Ressourcen und Kenntnisse der indigenen Bevölkerung
und lokalen Gemeinschaften von Seiten privater, zumeist transnationaler
Unternehmen, und öffentlicher Institutionen (vgl. Ribeiro 2002: 119). Einige
Akteure sind im Kampf gegen Biopiraterie eher reformistisch ausgerichtet und
fordern einen "angemessenen" Ausgleich für die historische Leistung von
LandwirtInnen und HeilerInnen. Diese Position scheint am ehesten in die
neoliberale Ideologie integrationsfähig. So haben z.B. auf der letzten
Artenschutzkonferenz in Kuala Lumpur im Februar 2004 die Vereinten Nationen
und die Weltorganisation für geistiges Eigentum eine größere Beteiligung der
Entwicklungsländer am Profit aus ihrem Artenreichtum gefordert: "Die faire
und angemessene Beteiligung derer, die über wertvolle genetische Ressourcen
und Wissen verfügen, bedeutet einen doppelten Gewinn" (UNEP-Direktor Klaus
Töpfer, zitiert nach FAZ vom 12.2.2004: 7). Diese Position wird vor allem
von Regierungen südlicher Länder und etablierten NGOs vertreten. Andere
Akteure stellen eine direkte Verbindung zwischen Biopiraterie,
kapitalistischer Wirtschaftsweise und Durchsetzung hegemonialer Interessen
her. Sie wenden sich generell gegen die Möglichkeit der Patentierung von
genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen und kritisieren, dass
vormals kollektive Güter - genetische Ressourcen, Wissen - privatisiert
werden. Vor allem lokale Gruppen und indigene Organisationen folgen dieser
Argumentation. So wehren sich Menschen in Indien gegen die Patentierung von
Produkten des Neembaums, in Thailand gegen die "feindliche Übernahme" ihres
Jasminreises durch amerikanische Firmen, in Brasilien gegen die
Privatisierung von Bestandteilen der Cupuaçu-Frucht. In Deutschland
organisieren sich LandwirtInnen gegen die Nachbaugebühren. In verschiedenen
afrikanischen Ländern wenden sich HeilerInnen gegen die Patentierung ihres
traditionellen Wissens. Und einen breiten Widerstand vor allem indigener
Organisationen gibt es in vielen lateinamerikanischen Ländern. Doch die
Ressourcen- und Machtverteilung ist äußerst heterogen. Auch wenn einige
Bioprospektions-Projekte gestoppt und einige Patente verhindert wurden, geht
doch die Tendenz eindeutig in Richtung der verstärkten Inwertsetzung von
Natur und genetischen Ressourcen. Die Patentanmeldungen in diesem Bereich
steigen jedes Jahr an - in Europa gibt es bereits über 35.000
Patentanmeldungen auf Pflanzen. Das TRIPs-Abkommen, die UPOV-Konvention und
die CBD haben sich mittlerweile international durchgesetzt. Zugleich stieg
die globale Anbaufläche von GM-Pflanzen im Jahr 2003 um 15 Prozent. Auf
nunmehr 67,7 Mio. Hektar - fast die Fläche Irlands - wurden transgene
Pflanzen angebaut (vgl. @grar.de Aktuell vom 14.01.2004).
Doch es wird auch am Aufbau von Alternativen gearbeitet. In einigen Regionen
eignen sich die Menschen das Wissen um die traditionelle Medizin wieder an,
so dass sie imstande sind, ihre Medikamente selbst herzustellen und nicht
teuer kaufen zu müssen. Es werden Saatgutbanken angelegt und das
traditionelle Wissen niedergeschrieben, um so der Patentierung
entgegenzuwirken. "Indigenous communities are asking for a moratorium on all
biopiracy projects ..., so that we can discuss, understand and propose our
own alternative approaches to using our resources and knowledge. We want to
insure that no one can patent these resources and that the benefits are
shared by all. ... We also realize that we must develop capacity to respond
with our own economic alternatives. If not, we will continue to see foreign
projects which seek to privatize our resources and knowledge" (Perez Mendez,
zit. n. ETC 2001).
Joscha Wullweber
Literatur
Altvater, Elmar (1986): Lebensgrundlage (Natur) und Lebensunterhalt (Arbeit).
Zum Verhältnis von Ökologie und Ökonomie in der Krise, in: ders./ Hickel,
E./ Hoffmann, J.: Markt, Mensch, Natur, Hamburg, S.133-155. Altvater, Elmar
(1991): Die Zukunft des Marktes. Ein Essay über die Regulation von Geld und
Natur nach dem Scheitern des "real existierenden Sozialismus", Münster.
Bauer, Carsten (1993): Patente für Pflanzen - Motor des Fortschritts?,
Düsseldorf. Brand, Ulrich (2000): Nichtregierungsorganisationen, Staat und
ökologische Krise: Konturen kritischer NRO-Forschung am Beispiel der
biologischen Vielfalt, Münster. Brand, Ulrich/ Görg, Christoph (2003):
Postfordistische Naturverhältnisse. Konflikte um genetische Ressourcen und
die Internationalisierung des Staates, Münster Escobar, Arturo (1996):
Constructing Nature. Elements for a poststructural political ecology. in:
Peet, R./Watts, M. (Hrsg.): Liberation Ecology, London, S.46-68 ETC (2004):
Jazzing up Jasmine: Atomically Modified Rice in Asia?, News Release, März,
www.etcgroup.org ETC (2003): Terminator Technology Five Years later,
Communique, April, ETC (2002): Contaminated Corn and Tainted Tortillas,
Communiqué Jan./Feb., www.etcgroup.org ETC (2001): US Government's $2,5
Million Biopiracy Project in Mexico Cancelled, News Release, Nov.,
www.etcgroup.org Flitner, M./ Heins, V./ Görg, C. (Hrsg.) (1998):
Konfliktfeld Natur, Opladen. Flitner, Michael/ Heins, Volker (1998):
Biologische Ressourcen und ?Life Politics', in: Flitner/Heins/Görg (1998):,
S.13-38 Flitner, Michael (1995): Sammler, Räuber und Gelehrte.
Pflanzengenetische Ressourcen zwischen deutscher Biopolitik und
internationaler Entwicklung 1890-1994, Opladen Görg, Christoph (2003):
Regulation der Naturverhältnisse. Zu einer kritischen Theorie der
ökologischen Krise, Münster Görg, Christoph (1998): Die Regulation der
biologischen Vielfalt und die Krise gesellschaftlicher Naturverhältnisse,
in: Flitner/ Heins/ Görg (1998), S.39-62 Görg, Christoph/ Brand, Ulrich
(2001): Patentierter Kapitalismus. Zur politischen Ökonomie genetischer
Ressourcen, in: Das Argument 242, 43. Jg., Heft 4/5, Hamburg, S.466-480
Hirsch, Joachim (1993): Internationale Regulation. Bedingungen von Dominanz,
Abhängigkeit und Entwicklung im globalen Kapitalismus, in: Das Argument 198,
Hamburg, S.195-224 Kloppenburg, Jack R. (1988): First the seed. The
political economy of plant biotechnology, 1492-2000, Cambrigde Lipietz,
Alain (1985): Akkumulation, Krisen und Auswege aus der Krise: Einige
methodische Überlegungen zum Begriff der "Regulation", in: PROKLA 58,
S.109-137 Pernicka, Susanne (2001): Wem gehören die Gene? Patente auf Leben
für ein neues Wachstumsregime, Hamburg Quist, David/Chapela, Ignacio (2001):
Transgenic DNA introgressed into traditional maize landraces in Oaxaca,
Mexico, in: Nature Vol.414, No.6863, S.541-543 Ribeiro, Silvia (2002):
Biopiraterie und geistiges Eigentum - Zur Privatisierung von
gemeinschaftlichen Bereichen, in: Görg, C./ Brand, U. (Hrsg.): Mythen
globalen Umweltmanagments, S.118-136 Steenwarber, Friedhelm (2001):
Patentschutz bei gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, Dissertation,
Hamburg
1 Für umfangreiche Kommentierungen bedanke ich mich herzlich bei Christiane
Gerstetter, Helga Wullweber und Christoph Görg. 2 Als Bioprospektion wird
allgemein das Sammeln, Archivieren und schließlich Aufarbeiten des
biologischen Materials bezeichnet .
aus: PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Heft 135, 34. Jg.,
2004, Nr. 2
|