Öko-Kleinbäuerin fürchtet um Aztekenmais

Wölsickendorf (MOZ) Seit sie erfahren hat, dass die Agrargenossenschaft Höhe plant, in Wölsickendorf gentechnisch veränderten Mais anzubauen, fürchtet Carola Wünsche, ihre Öko-Zulassung zu verlieren. Die Öko-Kleinbäuerin, wie sie sich selbst bezeichnet, baut auf ihrem 1,8 Hektar großen Grundstück neben Obst, Gemüse und Kräutern alte Maissorten an. "Ich habe einfach Angst vor den Folgen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen", wandte sie sich mit ihren Befürchtungen an das MOZ-Sorgentelefon. Wegen des Pollenflugs sieht sie ihren Aztekenmais gefährdet. Zu gering sei der Abstand zu ihren Maisreihen.

Laut dem Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Höhe Wilhelm Manzel ist beim Bundeslandwirtschaftsministerum der Anbau des Genmais, der bereits zugelassen ist, angemeldet worden. "Es gibt einen Aufkäufer im Land Brandenburg, der uns den Mais abnimmt", erklärt Manzel das Vorhaben. Der Genmais sei nicht als Futter für die Tierproduktion bestimmt. Da der BT-Mais gegen Schädlinge wie Maiszünsler und -bohrer resistent sei, wolle man mit dem Anbau des Genmais versuchen, eine Ertragssteigerung zu erzielen. Schon über Jahre habe man Probleme mit den Schädlingen gehabt, doch "seit vier, fünf Jahren verstärkt", so Manzel. Die Effektivität der Spritzmittel sei gering, nur bis zu 50 Porzent der Pflanzen könnten damit erreicht werden. "Es soll ein Versuch sein, um herauszufinden, wie resistent der Genmais wirklich ist", so Manzel. Geplant ist, zwischen fünf und zehn Hektar davon anzubauen. Insgesamt bepflanzt die Agrargenossenschaft 250 Hektar mit Mais.

Der Anbau des Genmais sei genau auf die gesetzlichen Bestimmungen abgestimmt, betont der Chef der Agragenossenschaft. "Wir nehmen extra ein Gebiet, das bis zu 600 Meter von Wölsickendorf entfernt liegt, und wo wir keine Nachbarn haben."

Bei gentechnisch verändertem Mais, der bereits zugelassen ist, muss drei Monate vor der Pflanzung über den geplanten Anbau informiert werden. In dem der Öffentlichkeit im Internet zugänglichen Standortregister werden die Flächen eingetragen. "Nur für einen so genannten Freisetzungsversuch von gentechnisch verändertem Mais, der für wissenschaftliche Zwecke angebaut werden soll, muss eine Genehmigung eingeholt werden", erklärt der Pressesprecher des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Jochen Heimberg auf MOZ-Anfrage. Jeder, der gentechnisch veränderte Organismen (GVO) freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister, das per EU-Richtlinien vorgeschrieben ist, mitzuteilen. Im Register wird die genaue Lage der Flächen erfasst. "Das Standortregister soll für Transparenz sorgen", so Heimberg. Auf diese Weise könnten auch Absprachen zwischen konventionell wirtschaftenden Landwirten und solchen, die GVOs anbauen wollen, getroffen werden.

Und wenn die Befürchtung von Carola Wünsche eintrifft, dass der Mais sich durch Pollenflug ausbreitet? "Zurzeit gilt in Deutschland die gesetzliche Regelung, dass der Verursacher haftet", so Marie-Luise Dittmar, Pressesprecherin beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zu der so genannten guten fachlichen Praxis im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen wird es laut der Pressesprecherin ab dem Sommer eine neue Verordnung geben. Regeln wie das Einhalten von Mindestabständen zwischen Feldern oder Aufzeichnungspflichten sollen darin enthalten sein.

"Wir sind jedenfalls nach allen Seiten offen und haben eine gläserne Produktion", betont der Geschäftsführer der Agrargenossenschaft Höhe. Ende Februar sei geplant, Vertreter des Aktionsbündnisses Genfreie Zone und des Saatgutlieferanten für ein Gespräch an einen Tisch zu bringen.