In den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Hohen-Neuendorf und Kremmen wurde beantragt, in städtischen Schulen, Kindertagesstätten und in der Schulküche, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, sicherzustellen, dass bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend der seit dem 18. April 2004 gültigen gesetzlichen Kennzeichnungsregelungen einen Hinweis darauf enthalten, dass sie gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.

Sollte die Verpflegung der Kinder/SchülerInnen mit Lebensmitteln ohne gentechnisch veränderte Organismen nicht zugesichert werden können, sind die NutzerInnen der Einrichtung darauf hinzuweisen bzw. sind bei der Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu informieren.

der Antrag aus Hohen-Neuendorf und der Antrag aus Kremmen

Über den Ausgang und die Folgen der Entscheidung werden wir berichten.