Richstein will mehr DNA-Tests
14.01.2004
(MAZ) POTSDAM Brandenburgs Justizministerin Barbara Richstein (CDU) will die Erstellung des genetischen Fingerabdrucks für die Verbrechensbekämpfung beschleunigen und zu dem Zweck alle bisherigen rechtlichen Schranken beseitigen. Insbesondere sollen DNA-Proben künftig ohne Genehmigung durch einen unabhängigen Richter untersucht werden dürfen, kündigte die Ministerin gestern in Potsdam an. Rechtsexperten aus unterschiedlichen politischen Lagern lehnten diesen Vorstoß auf das schärfste ab.
Brandenburgs ehemaliger Justizminister Kurt Schelter (CDU) forderte gegenüber der MAZ kategorisch: "Der Richtervorbehalt muss bestehen bleiben." Der unter seiner Amtsführung in Brandenburg eingeschlagene Weg bei der DNA-Erfassung sei "der richtige" gewesen - zumal die bisherige Praxis in Brandenburg im Einklang mit höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts steht.
Der rechtspolitische Sprecher der PDS-Fraktion, Stefan Sarrach, äußerte die "Sorge, dass Richstein und Innenminister Schönbohm die letzten Hürden des liberalen Rechtsstaats schleifen wollen". Der Landesvorsitzende der FDP und ehemalige Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Heinz Lanfermann, kritisierte: "Ich halte die Pläne für falsch. Die CDU will sich offenbar im Hinblick auf den Landtagswahlkampf als law-and-order-Partei profilieren."
Unterstützung erhielt Richstein hingegen aus ihrer eigenen Fraktion und vom Koalitionspartner SPD sowie vom Landesverband des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK). BdK-Landeschef Wolfgang Bauch sprach von einer "mutigen und zeitgemäßen Entscheidung" der Ministerin. Nach Richsteins Wünschen - die sich mit denen des Innenministeriums decken - soll es künftig keinen Unterschied mehr zwischen einem normalen und einem genetischen Fingerabdruck geben. Nach einer angestrebten Gesetzesänderung auf Bundesebene soll die Polizei autorisiert werden, grundsätzlich bei jedem Verdächtigen DNA-Untersuchungen anzuordnen. Bisher darf nur ein unabhängiger Richter DNA-Tests anordnen.
Um Missbräuche zu erschweren, müssen dabei hohe rechtliche Standards befolgt werden, wie das Bundesverfassungsgericht betont hat. Auch diese Voraussetzungen müssen nach Richsteins Vorstellungen künfig offenbar nicht mehr so strikt eingehalten werden. Laut Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2001 darf ein DNA-Test nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung angeordnet werden, sofern gleichzeitig eine Wiederholungsgefahr wahrscheinlich ist. "Diese Prognoseentscheidung setzt von Verfassungs wegen voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung, insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshefts und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, vorausgegangen ist", so das höchste Gericht.
Wie Polizeibeamte diese Kriterien erfüllen sollen, konnte Richstein gestern nicht erläutern. Sie verwies allerdings darauf, dass die DNA-Untersuchung eine der effektivsten Methoden der Verbrechensbekämpfung des Jahrhundert sei und zum Opferschutz beitragen könne. Die Ministerin erklärte zudem, dass sie in einem DNA-Test keinen gravierenden Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung erkenne. Das Bundesverfassungsgericht stellte demgegenüber fest: "Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greifen in das durch" Artikel 2 des Grundgesetzes "verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein."
FDP-Landeschef Lanfermann erklärte dazu, dass die Aufgabe dieses Rechts "unserem Menschenbild als freies, sich selbst bestimmendes Wesen widerspreche". Das Recht, über persönliche Daten zu bestimmen, sei essentiell wie die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Eigentum. Auch wenn die Polizei Erbgut-Daten nur zur Verbrechensbekämpfung einsetze, sei Missbrauch nicht auszuschließen. Man müsse sehen, was am Ende dieser Entwicklung stehen könne, so der Jurist: zum Beispiel, dass Versicherungen, Krankenkassen und Arbeitgeber Zugriff auf intime Daten nehmen könnten.
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