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Anfang Juni 2006 wurde der nachfolgende Bericht aus dem brandenburgischen Landwirtschaftsministerium über den Bt-Maisanbau der Erntesaison 2005 veröffentlicht.
Das Saatgut des Genmaises wurde von der Eberswalder Firma Märka an die Bauern verkauft. Märka ist schwerpunktmäßig im Lande Brandenburg aktiv mit allein 8 Niederlassungen. Märka hat aber auch Niederlassungen bzw. Tochterfimen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bayern (siehe http://www.maerka.de).
Für die Erntesaison 2005 hatten Märka und Monsanto einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der u.a. vorsah, dass der konventionellen Mais auf den Nachbarfeldern des Genmaises - egal ob er durch Genmais verunreinigt ist oder nicht - zu den marktüblichen Preisen durch die Fa. Märka abgekauft wird. Dadurch wurde das Haftungsrisiko für die Genmaisbauern deutlich verringert. Die Genmaisbauern ihrerseits mussten allerdings einen gesonderten Anbauvertrag mit Monsanto abschließen, der durch die "Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirte" (AbL) öffentlich gemacht wurde (siehe die Meldung aus der Frankfurter Rundschau vom 31.5.06 auf unserer homepage).
Der Großteil des geernteten Genmaises kam nicht als Körnermais in den Handel durch die Fa. Märka, sondern wurde von den Bauern als Silomais verfüttert.
Die nachfolgend in Auszügen vorgestellte Untersuchung gibt Auskunft über die Arbeitsweise und das Zusammenspiel von Monsanto, Märka und den Genbauern.
Bericht des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Begleitung des Erprobungsanbaus mit Bt-Mais MON810 im Jahr 2005
1. Standorte und Ernteverwertung
Der Anbau von Bt-Mais MON810 erfolgte nach den im Standortregister des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach § 16a GenTG geführten Daten im Jahr 2005 im
Land Brandenburg auf einer Gesamtfläche von 118,7 ha durch sieben Landwirtschaftsbetriebe. Die
Größen der durch die Betriebe gemeldeten Flächen betrugen zwischen 7,5 und 36 ha. Das Saatgut
wurde durch die Firma Monsanto Agrar Deutschland GmbH und in einem Fall durch die Firma Pioneer
Hi-Bred Northern Europe Sales Division GmbH geliefert. Es ist davon auszugehen, dass die Standorte
bewusst so gewählt waren, dass bis auf einen Fall keine Maisflächen anderer landwirtschaftlicher
Betriebe in der näheren Umgebung gelegen waren. In diesem einen Fall wurde vom Angebot der Firma
Märka Märkische Kraftfutter GmbH Gebrauch gemacht und die Ernte der zum Bt-Mais benachbarten
Fläche als sogenannter Anrainermais ohne Abschlag aufgekauft. In der Mehrzahl lagen die kleineren
Flächen mit Bt-Mais inmitten großer konventioneller Maisschläge des selben Betriebes. Die größeren
Flächen mit Bt-Mais waren von einem 20 m messenden Trennstreifen aus konventionellem Mais
umgeben. Von den sieben Landwirtschaftsbetrieben ernteten sechs den Bt-Mais Ende Oktober/ Anfang
November als Körnermais und nur ein Betrieb als Silomais bereits im September. Fünf der sieben
Betriebe lieferten den Bt-Körnermais z.T. inklusive der Ernte des 20 m Trennstreifens bei der Firma
Märka in der Zweigstelle Golzow ab. In den übrigen Fällen erfolgte eine Verfütterung des Bt-Mais als
Silage oder Körnermais im eigenen Betrieb an Färsen bzw. Mastbullen. Bei Betrieben mit benachbarten
konventionellen Maisschlägen wurde ein 50 m breiter Nachbarstreifen als sogenannter Anrainermais
separat geerntet und ebenfalls bei der Firma Märka in Golzow angeliefert. Von diesen Erntechargen
wurden durch die Universität Halle, Institut für Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz nach einem vorher
ausgearbeiteten Beprobungsplan Proben zur Untersuchung auf den Gehalt an gentechnisch
veränderten Bestandteilen gezogen. Auf die separate Erfassung von konventionellem Anrainermais soll
bei nachweislichem Gehalt gentechnisch veränderter Bestandteile unter dem
Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % in den Folgejahren verzichtet werden.
Fazit: Im Jahr 2005 waren Standortwahl und Anbaubedingungen so gewählt, dass Probleme bezüglich
der Koexistenz verschiedener Anbauformen zwischen den Landwirtschaftsbetrieben nicht auftreten
konnten. Im Fall eines Anrainermaisschlages in ca. 50 m Entfernung zum Bt-Mais wurde die
Körnermaisernte bei der Firma Märka angeliefert, dort beprobt und separat erfasst. Insofern lassen die
Ergebnisse des Erprobungsanbaus in 2005 wenig Schlussfolgerungen bezüglich eines tatsächlich
funktionierenden Nebeneinanders verschiedener Anbauformen unter den bisherigen Praxisbedingungen
zu.
2. Gute fachliche Praxis
Zwischen der Firma Monsanto und den am Erprobungsanbau beteiligten Betrieben wurden Maßnahmen
zur guten fachlichen Praxis beim Anbau des Bt-Mais vertraglich festgelegt. Der Vertragstext selbst liegt
dem Landesamt nicht vor. Die im Folgenden aufgeführten Maßgaben sind aus zwei Beratungen bei der
Firma Märka und aus dem Internetauftritt der Firma Monsanto zum Thema Erprobungsanbau 2005
entnommen.
Beim Anbau war ein mindestens 20m breiter Trennstreifen aus konventionellem Mais zwischen Bt-Mais
und benachbarten konventionellen Maisflächen einzurichten. Bei mehr als 5 ha Bt-Mais-Anbaufläche
war ein Refugium mit konventionellen Hybriden von mind. 20 % der Bt-Maisfläche in max. 750 m
Entfernung vorzusehen. Die konventionellen Hybriden mit gleicher Reifegruppe waren zeitgleich mit
dem Bt-Mais auszubringen. Es galt die Empfehlung, das Refugium als Trennstreifen rund um die Bt-
Maisfläche anzulegen. Die Nachbarn waren über den Anbau von Bt-Mais zu informieren.
Bei der Ernte wurde empfohlen, eine getrennte Beerntung des Bt-Maisfeldes vorzunehmen. Ansonsten
war eine Kennzeichnung von vermischtem Erntegut erforderlich. Die Ernte aus dem 20m breiten
Trennstreifen sollte der Bt-Maisernte zugeschlagen werden. Alle bei der Ernte eingesetzten Maschinen
und Geräte waren vor Einsatz bei konventionellem Saat- oder Erntegut ordnungsgemäß zu reinigen.
Die Ernte war nicht für Saatgutproduktion, Erzeugung von Vermehrungsmaterial oder Nachbau zu
verwenden und es erfolgte keine Abgabe an Dritte für diese Zwecke. An die Abnehmer der Ernte
erfolgte folg ende schriftliche Mitteilung: "Der Mais besteht aus genetisch veränderten Organismen
(MON810) - Spezifischer Erkennungsmarker: MON-81-6"
Beim Transport waren ein Schutz gegen Verluste und die Trennung von konventionellem Erntegut
vorzusehen. Eine ordnungsgemäßen Kennzeichnung sollte beim Transport gewährleistet sein. Alle
beim Transport genutzten Maschinen und Geräte waren vor Einsatz bei konventionellem Saat- oder
Erntegut ordnungsgemäß zu reinigen.
Bei der Lagerung war eine Trennung zu konventionellen Ernten zu gewährleisten. Alle bei der Lagerung
genutzten Maschinen und Geräte waren vor Einsatz bei konventionellem Saat- oder Erntegut gründlich
zu reinigen.
Weitergehende konkrete Maßgaben zur Umsetzung der Empfehlungen und Richtlinien der guten
fachlichen Praxis in den Betrieben wurden nicht vorgegeben.
Bei den zwei Landwirtschaftsbetrieben in Gusow und in Seelow sowie bei der Firma Märka, Außenstelle
Golzow wurde die Einhaltung der Maßnahmen zur guten fachlichen Praxis stichprobenartig geprüft.
Im Fall des Landwirtschaftsbetriebes handelte es sich um eine 7,5 ha große Fläche mit Bt-Mais. Hier
erfolgte aufgrund der isolierten Lage keine Anlage eines Trennstreifens. Ein gleichzeitig als Refugium
betrachteter konventioneller Nachbarschlag in ca. 50 m Entfernung wurde als sogenannter
Anrainermais separat geerntet, beprobt und bei der Firma Märka eingelagert. Beim zweiten
Landwirtschaftsbetrieb mit 30 ha Anbaufläche war der Bt-Mais von einem 20 m Trennstreifen aus
konventionellem Mais umgeben. Dieser Mais wurde vor der Bt-Maisernte gehäckselt und im eigenen
Betrieb verfüttert. Die Ernte in beiden Betrieben erfolgte mit Mähdreschern. Als Transportmaschinen für
das Erntegut dienten betriebseigene Traktoren mit jeweils zwei Hängern. Die Hänger waren gegen
Transportverluste in den Fugen ausgeschäumt, allerdings nur teilweise mit Planen abdeckbar. Eine
übermäßige Beladung erfolgte nicht, so dass Transportverluste über die Ladefläche nicht auftraten.
Da in allen Betrieben die Bt-Maisernte zum Abschluss sämtlicher Erntemaßnahmen erfolgte, war die
Reinigung der eingesetzten Maschinen weniger kritisch zu begleiten. In einem Fall wurde die
Säuberung des Mähdreschers verfolgt. Dieser wurde auf dem Betriebshof einer Wasserreinigung
unterzogen und anschließend der Bunker mit Druckluft von verbliebenen Maiskörnern befreit. Beim
Transport der Bt-Maisernte hatten die Fahrer ein Dokument zur Identifikation in doppelter Ausfertigung
mitzuführen, wovon bei Einlieferung ein Exemplar beim Empfänger (Firma Märka in Golzow) verblieb.
Die Anlieferung und Aufarbeitung der Ernte wird im nächsten Abschnitt beschrieben.
Die Ernte und Anlieferung des Bt-Mais bei der Firma Märka in Golzow wurde in der 45. Kalenderwoche
abgeschlossen. In einem Landwirtschaftsbetrieb (TIBO GmbH Neutrebbin) erfolgte die Ernte erst in der
47. Kalenderwoche, wobei der Bt-Mais im eigenen Betrieb getrocknet und zur Bullenmast eingesetzt
wurde.
Fazit: Die Maßgaben der guten fachlichen Praxis wurden bei den überprüften Betrieben eingehalten.
Eine innerbetriebliche Vermischung mit konventioneller Maisernte erfolgte nicht. Allerdings ist die in
diesem Jahr vorgenommene Beerntung der Bt-Maisschläge am Ende aller Erntemaßnahmen des
jeweiligen Betriebes nicht unbedingt eine für die künftige Praxis bindende Vorgehensweise.
3. Aufarbeitung und Qualitätssicherungssystem der Firma Märka
( ...) Nach Anlieferung und Probenahme bei der Außenstelle Golzow der Firma Märka wurden Bt-Mais bzw.
Anrainermais neben dem Trockner auf einem Rost abgeschüttet und sofort mit der automatischen
Beschickung des leeren Trockners begonnen. Anrainermais und Bt-Mais wurden nach der üblichen
Trocknung auf 14-15 % Restfeuchte in separate Silos mit einem Fassungsvemögen von jeweils 800 t
gefüllt. Nach der ersten Bt-Maistrocknung erfolgte eine Spülung der Anlage mit 10 t konventionellem
Mais, der anschließend dem Bt-Mais zugefügt wurde. Anschließend erfolgte die Wiederaufnahme der
Trocknung von konventionellem Mais. Eine weitere abschließende Spülung wurde nach vollständiger
Anlieferung aller Bt-Mais-Erntemengen vorgenommen.
Erwartet wurde die Anlieferung von 700 t Bt-Mais und 400 t Anrainermais. Angeliefert wurden 1000,37 t
Frischmasse Bt-Mais und 236,46 t Frischmasse Anrainermais. Eingelagert wurden im Bt-Mais-Silo 1106
t Mais. Die Differenz erklärt sich aus der Zugabe von ca. 14 t konventionellen Mais, der zur Spülung des
Trockners verwendet wurde und aus der Zugabe von Mais, der eigentlich als Anrainermais eingelagert
werden sollte, aber in zu kleinen Ladungen und zudem zeitlich verteilt geliefert wurde, so dass die
Trocknerkapazität von 60 t damit bei weitem nicht erreicht werden konnte. Konkrete Angaben zur
eingelagerten Menge nach der Trocknung sind aufgrund des Wasserverlustes nur schätzungsweise
möglich. Anlieferung, Trocknung und Einlagerung des Bt-Mais bei der Firma Märka in Golzow waren in
der 45. Kalenderwoche abgeschlossen.
Eine Kontrolle der amtlichen Futtermittelüberwachung am 27.02.2006 ergab, dass bis zu diesem Datum
keine Entnahmen von Bt-Mais und Anrainermais aus den Silos und keine Auslieferungen oder
Auslagerungen erfolgten. Bei der Kontrolle der Buchführung wurden die Lieferscheine rechnerisch und
in Bezug auf die Deklaration des Gv-Mais ohne Beanstandungen eingesehen. Es erfolgte der
wiederholte Hinweis auf die Kennzeichnungspflicht bei Auslagerung und Weiterverarbeitung zu
Mischfutter.
Durch den Außenstellenleiter des Lagers Golzow der Firma Märka wurden am 05.04.2006 zur
geplanten Auslagerung der Bt-Maisernte auf telefonische Nachfrage folgende Angaben mitgeteilt:
Der Bt-Mais im Umfang geschätzter 800 t (Schätzung, da zwar vor Trocknung gewogen, aber
Trocknungsverluste nicht genau bezifferbar) wird ab dem 06.04.06 bis nach Ostern zum
Mischfutterwerk Tauche der Niederlassung Beeskow ausgelagert. Dort wird ein inzwischen geleertes
Silo vorgehalten, so dass eine geschlossenen und getrennte Einlagerung erfolgen kann. Der Transport
erfolgt als Schüttgut auf LkW mit entsprechenden Papieren, so dass der Kennzeichnungspflicht
entsprochen wird. In Tauche erfolgt unter Zugabe weiterer Komponenten die Herstellung von
Mischfutter, das entsprechend gekennzeichnet verkauft werden soll. Die endgültige Bestimmung,
Geflügel- oder Schweinefutter, ist bisher nicht bekannt.
Fazit: Die Anlieferung des Bt-Mais, seine Aufarbeitung und Einlagerung erfolgten ohne Durchmischung
mit konventionellen Erntechargen. Allerdings waren aufgrund witterungsbedingter Einflüsse und nicht
sicherer Terminierung der Erntemaßnahmen bei Körnermais besondere logistische Maßnahmen
erforderlich. Das ließ sich vermutlich nur realisieren, indem in der Außenstelle Golzow der Firma Märka
der Trockner eigens für die Bt-Maisaufarbeitung vorgehalten wurde. Eine Weiterverarbeitung des
eingelagerten Bt-Mais zu Mischfutter erfolgt bei der Niederlassung Beeskow nach Einlagerung in
Tauche. Eine entsprechende Kennzeichnung des Mischfutters soll nach Auskunft der Firma erfolgen.
4. Probenahme und Untersuchungsergebnisse
(...)
5. Bt-Mais aus Sicht des Pflanzenschutzes
Die Verbreitung des Maiszünslers beschränkte sich bis Ende der neunziger Jahre überwiegend auf das
Gebiet des Oderbruches. In den letzten Jahren hat der Befall auch in anderen Landesteilen
zugenommen. Eine Bekämpfungsnotwendigkeit bestand in diesen Gebieten jedoch noch nicht.
Befallssymptome des Maiszünslers, wie z.B. Fahnenknicken, Austritt von Bohrmehl im Bereich der
Stängelknoten bzw. Fraßspuren am Kolben wurden auch 2005 in allen Anbaugebieten beobachtet.
Erstmals wurde der Maiszünsler in die flächendeckende Überwachung von Schaderregern einbezogen.
Übersichtsbonituren in der 1. Septemberhälfte zeigten, dass sowohl regional, aber auch örtlich und
schlagweise recht große Differenzen in der Befallshäufigkeit auftraten. Den Befallsschwerpunkt bilden
nach wie vor die östlichen Landesteile (hauptsächlich MOL, z.T. LOS). Aber auch in anderen
Landkreisen (z.B. SPN, TF, UM) wurden auf Einzelschlägen (oft hohe Anbaukonzentration, intensive
Maisfruchtfolge, in unmittelbarer Nähe zu großen Milchviehanlagen, z.T. pfluglose Bodenbearbeitung)
Befallshäufigkeiten > 20 % ausgezählt. Somit sind zumindest punktuell auch in anderen Gebieten
Ausgangspopulationen vorhanden, die in den nächsten Jahren zu einem stärkeren Auftreten führen
können.
In den Befallsgebieten mit Befallshäufigkeiten über 50% wurden in 2005 Insektizidmaßnahmen nach
entsprechendem Warndienstaufruf durchgeführt. Im Rahmen der amtlichen Mittelprüfung wurden neue
Insektizide bezüglich Maiszünslerwirkung getestet. Mit der offiziellen Zulassung des Insektizides
Steward wird für die Saison 2006 gerechnet.
Zur Befallseindämmung sollten vorrangig ackerbauliche Maßnahmen Berücksichtigung finden. Bei der
Maisernte sollte, zumindest auf Befallsflächen, der Schnitt möglichst tief erfolgen. Das Häckseln der
Ernterückstände, in denen die Larven des Maiszünslers überwintern und nachfolgendes sauberes,
tiefes Unterpflügen stellen nach wie vor die effektivsten Maßnahmen dar, um das Ausgangspotenzial für
das Folgejahr zu reduzieren. Für eine generelle Reduktion der Population ist es jedoch erforderlich,
dass diese mechanischen Maßnahmen zumindest vom größten Teil der Maisanbauer vorgenommen
werden. (...)
Fazit: Für den Maiszünsler typische Befallssymptome waren in 2005 in allen Anbaugebieten mit einem
Schwerpunkt in den östlichen Landesteilen beobachtbar. Neben diesem regionalen Befallsschwerpunkt
traten aber auch örtliche in anderen Landesteilen auf, die in den nächsten Jahren zu einem verstärkten
Auftreten führen können. Tiefer Schnitt bei der Ernte, Häckseln der Ernterückstände und tiefes
Unterpflügen stellen die effektivsten ackerbaulichen Maßnahmen zur Reduzierung des Befallsdrucks
dar, die allerdings in dieser Form aus unterschiedlichen Gründen nicht von allen Maisanbauern
praktiziert werden. Der Einsatz von Bt-Mais in Gebieten mit hohem Befallsdruck kann eine Alternative
zum ansonsten praktizierten flächenmäßigen Einsatz von Insektiziden mit deren Nebenwirkungen auf
Nichtziel-Insekten und Nachbar-Biotope sein.
6. Betriebswirtschaftliche Bewertung des Bt-Maisanbaus 2005
Für das Anbaujahr 2005 kamen Ergebnisse von 5 Schlägen des Bt-Maisanbaus zur Auswertung. Zum
Vergleich konnten 7 Maßnahmen des Anbaus konventioneller Maissorten herangezogen werden.
Aufgrund unterschiedlicher Sorten, deren Abreifeverhalten (Reifezahl) und Standorte sind nicht alle
Varianten miteinander vergleichbar. Deshalb können die Ergebnisse nur mit Einschränkungen
verallgemeinert werden.
Gleichwohl werden einige systembedingte Unterschiede deutlich.
Für die Wirtschaftlichkeit relevante Faktoren sind die Saatgutkosten, der Insektizideinsatz, der
Naturalertrag sowie die daraus resultierenden Kosten der Arbeitserledigung. Weitere
produktionstechnische Faktoren sind in den Betrieben jeweils konstant.
Das im Anbaujahr 2005 eingesetzte Bt-Mais-Saatgut war im Durchschnitt um ca. 21 Euro/Einheit teurer.
Dies sind in Abhängigkeit von der Saatstärke im Mittel 39 Euro/ha.
Weitere Kostenunterschiede bezüglich des Saatguts sind nicht festzustellen.
Die Kosteneinsparung für Insektizide belief sich im Vergleich zu konventionellen Sorten bei den Bt-
Maissorten im Jahr 2005 auf ca. 22 Euro/ha. Dazu werden ca. 9 Euro/ha für die Arbeitserledigung
eingespart.
Im Erntejahr 2005 waren bei Nicht-Bt-Maissorten deutliche Schädigungen zu erkennen. Dies führte zu
Kolben- und Stängelverlusten. Der Flächenertrag war im Durchschnitt der vergleichbaren Varianten bei
Bt-Maissorten um 13 dt TM/ha für Körnermais (4 Vergleiche) und 16 dt TM/ha für Silomais (1 Vergleich)
höher. Kolbenverluste verringern bei Silomais die Energiedichte und damit den Futterwert.
Trotz der absolut höheren Betriebsmittelkosten führte der Bt-Mais-anbau in allen Fällen zu geringeren
Stückkosten. Im Mittel waren die Nicht-Bt-Maissorten um ca. 1Euro/dt TM teurer.
Bei Silomais sind die Mehrkosten für Ergänzungsfutter bei der Rinderfütterung noch nicht mit
eingerechnet.
(...)
Bei Anwendung der empfohlenen befallsmindernden Stoppel- und Bodenbearbeitung beim Anbau von
konventionellen Maissorten ist von weiteren Kosten auszugehen.
Ein tiefer Schnitt stellt für die Körnermaisernte ein geringes Problem dar. Tiefer Schnitt bei Silomais
führt dagegen zu abnehmenden Energiedichten. Der höhere Masseertrag kann die Nachteile bei der
Fütterung in der Regel nicht ausgleichen.
Das Häckseln der Stoppeln ist nach der Maisernte mit einem Mulchgerät durchführbar und kostet ca.
30...40 Euro/ha.
Das tiefere Unterpflügen der Pflanzenreste verursacht Mehrkosten. Diese sind um so höher, je tiefer
gepflügt wird, und je höher der Pflugwiderstand des Bodens ist. Für die bindigen Böden des
Oderbruches entstehen bei einer von 20 cm auf 30 cm tieferen Pflugfurche Mehrkosten von ca. 14
Euro/ha.
Fazit
Unter den Bedingungen des Jahres 2005 war die Wirtschaftlichkeit des Bt-Maisanbaues - gemessen an
den Stückkosten - in allen untersuchten Fällen besser als bei konventionellen Maissorten.
Die Differenzen sind unterschiedlich stark ausgeprägt und werden in erster Linie von dem
Ertragsvorsprung der Bt-Maissorten bestimmt.
Zusätzliche flächendeckende Stoppel- und Bodenbearbeitungsmaßnahmen in einem Maiszünsler-
Befallsgebiet können den wirtschaftlichen Vorteil der Bt-Sorten weiter verstärken.
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