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Presseerklärungen
15.04.2004
Artikel
Genfrisch auf den Tisch
Kunden dürfen Genfood suchen
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taz Nr. 7336 vom 17.4.2004, Seite 1, 42 Zeilen (TAZ-Bericht), HANNA GERSMANN
Kunden dürfen Genfood suchen
Sonntag tritt die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebensmittel in Kraft. Kritikern: Richtlinie reicht nicht
BERLIN taz Künftig kann jeder entscheiden, ob er gentechnisch veränderte
Nahrung essen will oder nicht. Ab morgen muss es auf dem Ketchup, dem
Müsliriegel oder der Schokolade draufstehen, wenn sie mit Fremdgenen
hergestellt wurden. So sieht es eine neue EU-Verordnung vor.
Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast begrüßt die Regelung: "Ab
jetzt kann jeder mit dem Einkaufskorb über die Zukunft des Genanbaus in
Deutschland abstimmen."
Tatsächlich ist bisher ungewiss, wie viele Lebensmittel aus dem Genlabor in
die
Läden kommen werden. Immerhin sind gut 70 Prozent der Deutschen gegen die
Designerkost. Das haben mehrere Studien gezeigt. Für die Ökobauern ist die
Gentechnik ohnehin tabu. In den letzten Tagen haben nun aber auch viele
Lebensmittelhersteller wie Nestlé, Edeka oder Tegut angekündigt, auf die
High-Tech-Waren zu verzichten. Sie wollen den unappetitlichen Genaufdruck
vermeiden. Ein genauer Blick auf die Verpackung kann aber nicht schaden, ein
extra Genlabel gibt es nicht. Falls in Cornflakes Genmaisstärke steckt,
findet sich
der Hinweis "gentechnisch verändert" im klein Gedruckten.
gebrauchsanweisung SEITE 3
meinung und diskussion SEITE 7
taz Nr. 7336 vom 17.4.2004, Seite 3, 230 Zeilen (TAZ-Bericht), HANNA GERSMANN
gebrauchsanweisung
Europaweit: Kennzeichnungspflicht für Genmanipulierer
Ab morgen muss nach einer neuen EU-Bestimmung auf Designerkost
der Zusatz "gentechnisch verändert" stehen. Zwar ist bisher nicht
bewiesen, dass Fremdgene in Schokolade, Tütensuppen oder Whiskey
krank machen - das Gegenteil aber auch nicht. Also: 24 Stunden lang
aufpassen!
So werden sie zum Gendetektiv
von HANNA GERSMANN
1. - 08.00 Uhr Frühstück: Machen Sie sich auf Überraschungen gefasst!
Heute könnte Ihr letzter Tag in Unwissenheit sein. Ab Sonntag müssen
Hersteller
gentechnisch veränderte Zutaten in Lebensmitteln kennzeichnen. Und Ihnen
begegnet vielleicht schon in der nächsten Woche am Frühstückstisch der erste
Hinweis auf Fremdgene: Auf der Packung Cornflakes zum Beispiel. Sie
fürchten,
damit beginne nun das Ende der Gen-Tech-freien Zeit? Von wegen. Die ist
längst
vorbei. Die Stiftung Warentest spürte schon im August 2000 in einer aus den
USA
importierten Backmischung für Pfannkuchen Gensoja und Genmais auf. Auch in
niederländischem Sojaeis fanden sie veränderte Erbinformationen. Noch sind
zwar
keine gesundheitlichen Risiken von solcher Genkost nachgewiesen - das
Gegenteil aber auch nicht. Und die Produkte hätten schon damals
gekennzeichnet
sein müssen. Seit 1997 gibt es dazu eine europaweite Regelung. Die
Kontrollen
funktionierten nur nicht. Das war bisher nicht allzu tragisch, ging es doch
nur um
einige schwarze Schafe. Noch ist keine "Anti-Matsch"-Tomate zugelassen. Weil
sich das aber schon in diesem Jahr ändern könnte, hat die Europäische Union
ein
neues Gesetz beschlossen.
2. - 10.30 Uhr einkaufen: Nehmen Sie eine Lupe mit!
Im Supermarkt wird es auch mit der neuen Regelung keine Genregale geben,
auch
keine großen Schilder "Hier Gentechnik zum Sonderpreis". Achten Sie deswegen
auf das klein Gedruckte der Zutatenliste - vor allem bei Fertigmenüs,
Süßigkeiten
und Tütensuppen! Verarbeitete Produkte können Glucose, Maisstärke oder
Sojaöl
enthalten, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen stammen. Auf der
Verpackung steht dann zum Beispiel "Glucose genetisch verändert" oder "aus
genetisch veränderter Glucose hergestellt". Auch ein Sternchen hinter der
Zutat ist
erlaubt, das auf eine Fußnote verweist. In jedem Fall müssen alle
Bestandteile
ausgewiesen werden, die vollständig oder anteilig gentechnisch hergestellt
werden.
3. - 10.40 Uhr an der Fleischtheke: Vorsicht, Grauzone!
Egal ob das Rind, von dem sie ein Steak kaufen wollen, einmal mit Genraps
oder
-mais gefüttert wurde oder nicht: In der Auslage werden Sie keinen Hinweis
finden.
Der Händler muss Lebensmittel von Tieren, die mit Gentechnik gefüttert
werden,
nicht kennzeichnen. Das gilt außer für Fleisch gleichermaßen für Wurst,
Eier,
Milch, Joghurt oder Quark. Wenn Sie direkt beim Bauern einkaufen, können Sie
aber einfach nachfragen. Er müsste wissen, was in seinen Trögen landet, weil
auch alle gentechnisch veränderten Futtermittel - zumeist Gensojaschrot -
kenntlich gemacht werden müssen. Zur Auskunft ist der Landwirt allerdings
nicht
verpflichtet.
4. - 13.30 Uhr Mittagspause: Löchern Sie den Kellner!
Ob der Radicchio in Ihrem Rohkostsalat gentechnisch verändert ist? Oder die
Schimmelpilze im Käse? Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur im
Supermarkt,
sondern auch in Restaurants, Kantinen oder Krankenhäusern. Fragen Sie zur
Not
den Kellner oder das Personal, falls Sie keinen Hinweis in der Speisekarte
finden!
Auch auf dem Markt muss Genobst und -gemüse gekennzeichnet sein. Erwarten
Sie aber nicht zu viel. Zwar sind in den USA schon Papayas, Melonen und
Zucchini von der Genplantage zugelassen. Genäpfel oder Generdbeeren gibt es
aber noch nirgends zu kaufen.
5. - 15.30 Uhr Schleckerpause: Prüfen Sie Ihre Laster!
Ein Stück Schokolade am Nachmittag? Pech, die ein oder andere Tafel hat es
schon lange in sich. Auch in Keksen und in Eis steckt schon mal gentechnisch
verändertes Sojalecithin. Das lässt sich nur im Endprodukt nicht mehr
nachweisen. Das Fremdgen produziert ein neues Protein, ein Eiweiß, und das
wird im Laufe der Herstellung zerstört. Die alte Regel schrieb keine
Kennzeichnung für Produkte vor, in denen sich die künstliche Erbinformation
nicht
wiederfinden lässt. Doch ob es einen Nachweis gibt oder nicht, das ist ab
sofort
egal: Sobald Genrohstoffe ins Lebensmittel wandern, muss gekennzeichnet
werden. Das trifft besonders Öle aus Gensoja, die schon heute in vielen
Regalen
stehen. Zurzeit ist Soja neben Mais und Raps das Genprodukt schlechthin. Die
Hälfte der weltweiten Produktion kommt von Genäckern - meist aus den USA.
Für
Vitaminsüchtige: Auch Vitamin E wird oft aus Sojabohnen isoliert.
6. - 17.30 Uhr Feierabend mit Kippe und Jogginghose: Der tote Winkel!
Bei Klamotten ist die Gensuche vergebens. Ihre Sporthose ist wahrscheinlich
aus
Genstoff, auf 80 Prozent aller US-Baumwollplantagen wachsen die
High-Tech-Pflanzen. Doch einen Genaufdruck auf dem Etikett gibt es nicht.
Erst
einmal geht es bei der Neuregelung nur um Designerkost. Die formale
Voraussetzung für die Kennzeichnung lautet: Die betreffenden Stoffe gelten
als
Lebensmittel. Tabak fällt damit zum Beispiel raus. Und auch Ihr Joint -
selbst
wenn sich die jüngsten Gerüchte um genmanipuliertes Marihuana bewahrheiten.
Außerdem müssen die Lebensmittel tatsächlich aus gentechnisch veränderten
Organismen hergestellt sein - und nicht nur mit deren Hilfe. So muss eine
Bäckerhefe, die auf Nährstoffen aus genveränderter Maisstärke wächst, nicht
gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Geschmacksverstärker wie Glutamat
oder für Zusätze wie Vitamin C oder B 12, die häufig mit gentechnisch
veränderten
Mikroorganismen produziert werden. Und für Enzyme, die etwa in der
Käseherstellung eingesetzt werden: Das Chymosin, das die Milch dick werden
lässt, traditionell aus Kälbermägen gewonnen, kommt heute aus dem Genlabor.
7. - 20.30 Uhr ausruhen beim Bier: Danken Sie dem Reinheitsgebot!
Beim Bier, das in Deutschland gebraut wird, ändert sich nichts. Dort ist
Gentechnik ausgeschlossen, weil dank des deutschen Reinheitsgebots anders
als
bei ausländischen Marken ohnehin keine Enzyme zugelassen sind oder etwa mit
Mais gebraut wird. Einer anderen Art des Reinheitsgebots hat sich bislang
übrigens auch die Mehrheit der deutschen Lebensmittelhersteller
verpflichtet: Sie
sicherten Greenpeace auf Anfrage zu, auch in Zukunft keine Gentechnik ins
Sortiment aufzunehmen. Bahlsen, Dr. Oetker und Unilever gehen davon aus,
dass
sich Ketchup und Müsliriegel mit Fremdgenen schlecht verkaufen. Das musste
Nestlé schon 1998 mit einem Schokoriegel feststellen. Nur wenige Kunden
griffen
zum "Butterfinger", dafür nagte der Genriegel am Ruf des Konzerns. Laut
Umfragen lehnen rund 70 Prozent die Gentechnik ab.
8. - 23.00 Uhr Zeit für einen Schlummertrunk: Nicht nachlassen!
Sie haben alles beachtet. Denken Sie. Doch heißt "nicht gekennzeichnet"
nicht
gleich "Gen-Tech-frei". Die Übergangsfristen sind enorm. Denn alles, was vor
Sonntag produziert wurde und nur noch gelagert wird, muss nicht markiert
werden.
Das heißt für Whiskeytrinker: Ein zwölf Jahre alter Bourbon kommt frühestens
2016 mit Genaufdruck auf den Markt. Weil er aber anders als ein Malt nicht
nur
aus Gerste, sondern auch aus Mais hergestellt wird, kann er auch heute schon
Fremdgene enthalten. Außerdem konnten die Gen-Tech-Skeptiker der Industrie
nur die Pflicht abtrotzen, zu markieren, wenn der Genanteil über 0,9 Prozent
liegt.
Zudem wird vorerst niemand bestraft, der nicht richtig kennzeichnet. Zwar
drohen
nach dem Gentechnik-Durchführungs-Gesetz, das Rot-Grün entworfen hat,
Bußgelder bis zu 50.000 Euro und Haft bis zu fünf Jahren. Aber das verwiesen
die
CDU-Länder im Bundesrat Anfang April in den Vermittlungsausschuss. So kann
es frühestens im Juni in Kraft treten.
taz Nr. 7336 vom 17.4.2004, Seite 3, 31 Zeilen (TAZ-Bericht), BPO
Was uns blüht
Frühling und Sommer 2004 bringen wichtige Entscheidungen für die deutsche
Landwirtschaft und die Verbraucher. Erstmals wird der großflächige Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen geplant. Erstmals müssen genmanipulierte
Zutaten in Lebensmitteln und im Tierfutter gekennzeichnet werden. Die EU
steht
kurz davor, den Anbau von Gen-Tech-Pflanzen wieder zuzulassen. Und sie
entscheidet demnächst, ob in Europa zukünftig gentechnisch manipuliertes
Saatgut vertrieben werden darf.
Gründe genug für die taz, der "grünen Gentechnik" eine
eigene Serie zu widmen, die heute mit der Genfoodjagd startet. In
Reportagen,
Interviews, Hintergrundgeschichten und Streitgesprächen leuchten wir dieses
Zukunftsthema gründlich aus.
Nächste Woche: Der globale Siegeszug der grünen Gentechnik. BPO
taz Nr. 7336 vom 17.4.2004, Seite 7, 48 Zeilen (Kommentar), WOLFGANG LÖHR
GENFOOD UND GREENPEACE: DAS VERDIENST DER KAMPAGNE VON
1996
Die vielen neuen Freunde der Verbraucher
Ab Sonntag dürfen endlich die Verbraucher mit dem Geldbeutel abstimmen, was
sie von gentechnisch veränderten Lebensmitteln halten. Über die morgen in
allen
EU-Staaten rechtswirksam werdende Kennzeichnungsverordnung für
Gen-Tech-Food ist derzeit fast nur Lob zu hören, weil die Verbraucher jetzt
erfahren dürfen, ob das Sojaöl oder die Schokolade im Regal aus
gentechnischer
Produktion stammt. Zu Recht gemurrt wird nur über die Hintertürchen in der
Kennzeichnungsverordnung, die es der Nahrungsmittelindustrie weiterhin
erlauben,
Gen-Tech-Produkte einzusetzen, ohne dass die Verbraucher etwas davon
erfahren.
Selbst die unter Akzeptanzproblemen leidende Biotech-Industrie hat den
mündigen Verbraucher und seine Wahlfreiheit entdeckt. Eine Farce, denn
jahrelang hat sie wie von einer besonders giftigen Tarantel gestochen
aufgeschrien, wenn die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht laut
wurde.
Im Einklang mit der EU-Kommission, die jetzt ebenfalls plötzlich zur
Verbraucherfreundin mutiert ist, hat sie über Jahre hinweg zu verhindern
gewusst,
dass der Konsument eine informierte Kaufentscheidung treffen kann. Alle
zugelassenen Produkte seien auch sicher; die Gen-Tech-Kennzeichnung habe
deswegen keinerlei Informationswert - mit diesem Argument hat die Kommission
jede Vorlage verwässert, die eine umfassendere Kennzeichnung vorsah. Und
wenn
das nicht ging, wurde eben zu Verzögerungstaktik gegriffen.
Als 1996 die ersten genmanipulierten Sojabohnen nach Europa kamen und in
unsere Nahrungsmittel Einzug hielten, war in der Politik wie in den Medien
noch
"freie Fahrt" für die Gentechnologie angesagt. Doch damals begann Greenpeace
seine Aufklärungskampagne gegen die "Monsanto-Bohnen". Die Organisation hat
es tatsächlich geschafft, die europäische Öffentlichkeit zu sensibilisieren,
Proteste
zu stimulieren und den "mündigen Verbraucher" mit Informationen handlungs-
und
verweigerungsfähig zu machen. Ohne jene Initiative der Umweltschützer von
1996
wäre die Entwicklung in der EU anders verlaufen, und ab Sonntag gäbe es
vermutlich überhaupt keine Kennzeichnung. Ein historisches Verdienst also,
das
zu würdigen ist. " WOLFGANG LÖHR
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